Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r

Mainz Vollzeit 49500 - 60500 € / Jahr (geschätzt) Homeoffice (teilweise)
Hochschule der Polizei

Auf einen Blick

  • Aufgaben: Berate und unterstütze Behörden in Datenschutzfragen und sorge für die Einhaltung der Vorschriften.
  • Unternehmen: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz – dein Partner für Sicherheit und Datenschutz.
  • Vorteile: Flexible Arbeitszeiten, Telearbeit und Karrierechancen bis zur Besoldungsgruppe A 13.
  • Weitere Informationen: Dynamisches Team mit Weiterbildungsmöglichkeiten und einem modernen Arbeitsumfeld.
  • Warum dieser Job: Gestalte den Datenschutz aktiv mit und schütze die Gesellschaft vor digitalen Risiken.
  • Qualifikationen: Erforderlich sind Polizeibeamte mit Bachelorabschluss und Erfahrung in der Sachbearbeitung.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 49500 - 60500 € pro Jahr.

In der Koordinierungsstelle Datenschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Behördlichen Datenschutzbeauftragten/ der Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu besetzen. Zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen in der polizeilichen Arbeit bedarf es einer modernen, zukunftsorientierten und länderübergreifenden IT-Infrastruktur. Der Behördliche Datenschutzbeauftragte / die Behördliche Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt die Behördenleitung und die Abteilungen des Landeskriminalamtes in allen datenschutzrechtlichen Fragen und trägt damit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei. Ein zentrales Ziel dabei ist die Stärkung des Datenschutzes durch Technik.

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms P20, aber auch in weiteren IT-Projekten, sind landesintern, aber auch bundesweit, vielfältige datenschutzrechtliche Fragestellungen zu bearbeiten, um die Ausführungen der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie), sowie deren Umsetzung im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) bzw. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten.

Deine Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der Behörde als Behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. Behördlicher Datenschutzbeauftragter bei der Ausführung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
  • Datenschutzkontrollen zur Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesetze und Vorschriften.
  • Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie deren Durchführung ( 9, 56 LDSG).
  • Organisation der Erstellung des Verzeichnisses von (Datenschutz-) Verarbeitungstätigkeiten ( 30, 58 LDSG) des LKA Rheinland-Pfalz.
  • Ansprechstelle für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Prüfung von Verfahrensbeschreibungen, Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Anwendung datenschutzrelevanter Vorschriften innerhalb des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG).
  • Prüfung der Datenerhebungen gemäß der 29, 31, 31 b und 31 c POG zum Schutz kernbereichsrelevanter Inhalte, Auskunftserteilung an Betroffene gemäß 45 LDSG und 40 POG sowie Aufsicht über die Löschung personenbezogener Daten gemäß 39 POG.
  • Mitwirkung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens von Dateien des polizeilichen Informationsverbundes gemäß 29 Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG).
  • Bearbeitung von Anträgen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Bildungsabschluss:

Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Studium an einer Hochschule der Polizei.

Anforderungen:

  • Eine mindestens vierjährige Verwendung in der polizeilichen Sachbearbeitung wird vorausgesetzt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sollten die besonderen Risiken der automatisierten Datenverarbeitung einschätzen und in Datenschutzfragen beraten und schulen können.
  • Charakterliche Eignung, Integrität, Verhandlungsgeschick und Verschwiegenheit.
  • Weitgehende Kenntnisse der wichtigsten kriminalpolizeilichen Verfahren (z. B. POLIS, KRISTAL, TKÜ) in Rheinland-Pfalz und der Verbundanwendungen (INPOL-Zentral, INPOL-Fall-Dateien, PIAV).
  • Auffassungsgabe sowie Denk- und Urteilsvermögen, schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Belastbarkeit, Kooperation und Teamarbeit.
  • Die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung.
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG).
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung.
  • Mittelfristige Dienstverrichtung im Landeskriminalamt (mindestens 5 Jahre) angestrebt.
  • Wünschenswert wären Kenntnisse der Arbeitsweise Künstlicher Intelligenz und der damit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen in ihren Grundzügen.

Das bieten wir:

Wir unterstützen im Rahmen der Möglichkeiten flexible Dienstzeitgestaltung, Telearbeit und mobiles Arbeiten, sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer mindestens 6-monatigen Einarbeitungszeit am Dienstort in Mainz. Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützen grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, eine Mindeststundenzahl von 30 Stunden ist Voraussetzung.

Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen, ggf. auch im Jobsharing, wenn die Bewerberinnen und Bewerber bei einer geringeren Stundenzahl als 30 Wochenstunden in der Summe 40 Stunden erbringen und eine tägliche Anwesenheit in den Zeiten der Funktionsfähigkeit wechselseitig abdecken, entsprochen werden kann. Die Stellenbewertung sieht grundsätzlich eine Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz vor.

Du hast noch Fragen? Kontaktiere uns:

Für Fragen zum Verfahren steht Dir Stefanie Jung (Dezernat 14 – Personal), Telefon: 06131/65-61420, gerne zur Verfügung. Für Fachfragen wende Dich gerne jederzeit an Dr. Anslieb Esseln (Leitung Koordinierungsstelle Datenschutz) Telefon: 06131/65-60100. Oder richte Dein Anliegen gerne per E-Mail an Dein Job im LKA. Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachdezernat ist ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungsadresse:

Land Rheinland-Pfalz
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz
E-Mailadresse für Anfragen: DeinJobimLKA@polizei.rlp.de

Internetadresse des Arbeitgebers: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/landeskriminalamt-rheinland-pfalz

Ende der Bewerbungsfrist: 08.09.2026

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r Arbeitgeber: Hochschule der Polizei

Das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in Mainz bietet eine herausragende Arbeitsumgebung für Fachkräfte im Bereich VoIP. Mit einem flexiblen Dienstzeitmodell, umfassendem Gesundheitsmanagement und gezielten Weiterbildungsmöglichkeiten fördert das Unternehmen die persönliche und berufliche Entwicklung seiner Mitarbeiter. Zudem legt der Arbeitgeber großen Wert auf Gleichbehandlung und Vielfalt, was eine inklusive und unterstützende Arbeitskultur schafft.

Hochschule der Polizei

Kontaktdaten:

Hochschule der Polizei Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r mit Bravour zu bestehen

Kenntnisse der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kenntnisse des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG)
Kenntnisse des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Kenntnisse des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
Beratung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten