Auf einen Blick
- Aufgaben: Lehre in Stadtplanung und Naturschutzrecht mit praxisnahen Projekten und Exkursionen.
- Unternehmen: Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences mit innovativer Lehrkultur.
- Vorteile: Teilzeitoption, Förderung der Gleichstellung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.
- Weitere Informationen: Erstklassige Karrierechancen und ein dynamisches Arbeitsumfeld.
- Warum dieser Job: Gestalte nachhaltige Raumentwicklung und beeinflusse ländliche Herausforderungen aktiv.
- Qualifikationen: Umfassende Kenntnisse in Stadtplanung und Naturschutzrecht sowie praktische Erfahrung.
Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 60000 - 80000 € pro Jahr.
An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik wird eine W2-Professur für das Fachgebiet „Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht“ (all genders welcome) mit der Kennziffer 116003/2026 zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt.
Beschreibung: Stadtplanung im Kontext von nachhaltiger Raumentwicklung und strukturellen Herausforderungen in ländlichen Räumen. Der/Die Professor/in lehrt in Vorlesungen, Seminaren, Projekten, Praktika und Exkursionen und gibt praxisnahes Wissen weiter, insbesondere regionale Herausforderungen. Die Lehrveranstaltungen umfassen die Studiengänge Naturschutz und Landnutzungsplanung (BSc.) sowie Landnutzungsplanung (MSc.).
Erwartungen:
- Hervorragende und umfassende Kenntnisse von Trends, Methoden und Instrumenten der Stadt- und Raumplanung auf überörtlicher und örtlicher Ebene mit besonderem Bezug zu ländlichen Räumen.
- Hervorragende und umfassende Kenntnisse im Planungs- und Naturschutzrecht sowie grundlegende Kenntnisse im Umwelt- und Verwaltungsrecht.
- Anwendungsorientierte Kenntnisse in der Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung und in Methoden partizipativer Prozesse.
Ansprechpartner: Prof. Dr.-Ing. Jens Hoffmann – Telefon: 0395/5693-8201
Ergänzende Informationen: 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M‑V), wobei gemäß 58 (1) Nr. 4c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zudem wird der Nachweis einschlägiger Publikationen erwartet.
Der/die Professor/in wird, soweit er/sie in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur Beamt/in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (61 Abs. 1 LHG M‑V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung. Gemäß 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M‑V (GIG M‑V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Kontaktdaten:
Hochschule Neubrandenburg Recruiting-Team