Alle Arbeitgeber

Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V.

Details

  • Anzahl der Mitarbeiter
    50 - 100
Über den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V.

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V. ist eine der führenden Interessenvertretungen für die Gastronomie- und Hotelbranche in Deutschland. Mit Sitz in Baden-Württemberg setzt sich der Verband für die Belange seiner Mitglieder ein und fördert die Entwicklung der Branche auf regionaler und nationaler Ebene.

DEHOGA Baden-Württemberg bietet umfassende Dienstleistungen, die von rechtlicher Beratung über Schulungen bis hin zu Marketingunterstützung reichen. Der Verband versteht sich als Partner für seine Mitglieder und unterstützt sie dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und innovative Konzepte zu entwickeln.

Ein zentrales Anliegen des DEHOGA ist die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Gastronomie. Durch verschiedene Initiativen und Programme werden Mitglieder ermutigt, umweltfreundliche Praktiken zu implementieren und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.

Der Verband organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Messen und Workshops, um den Austausch zwischen den Mitgliedern zu fördern und aktuelle Trends sowie Herausforderungen der Branche zu diskutieren. Diese Plattformen bieten wertvolle Networking-Möglichkeiten und helfen den Mitgliedern, sich über Best Practices auszutauschen.

DEHOGA Baden-Württemberg engagiert sich auch politisch, um die Interessen der Branche gegenüber der Regierung und anderen Institutionen zu vertreten. Der Verband arbeitet aktiv daran, die Rahmenbedingungen für die Gastronomie zu verbessern und setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen ein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V. eine unverzichtbare Institution für die Gastronomie- und Hotelbranche ist, die ihren Mitgliedern nicht nur Unterstützung bietet, sondern auch aktiv an der Weiterentwicklung der gesamten Branche mitwirkt.

>