Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, ist beim Polizeipräsidium für Service und IT die Stelle der Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“ zu besetzen.
Was Sie bei uns machen:
- Vorgesetzte/r (m/w/d) aller Bediensteten der Abteilung
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben und des Dienstbetriebes der Abteilung
- Koordinierung und Kontrolle der Aufgaben der Organisationseinheiten der Abteilung
- Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen zu zentral zu erbringenden IuK-Aufgaben in der sächsischen Polizei
- Entscheidung der Angelegenheiten der Abteilung von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nicht dem Behördenleiter vorbehalten
- Gewährleistung der Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen sowie anderen Institutionen
- Mitarbeit in Projektgruppen und Gremien
Über uns:
Das Polizeipräsidium für Service und IT ist der zentrale Dienstleister für die sächsische Polizei in den Bereichen Technik, Service und Logistik. Die Abteilung 4 „Information und Kommunikation“ bildet die zentrale IuK-Stelle für die Polizei des Freistaates Sachsen. In dieser Abteilung sind die Informations- und Kommunikationsaufgaben für die sächsische Polizei von landesweiter Bedeutung angesiedelt. Darüber hinaus betreibt sie das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Freistaat Sachsen sowie die Leitstellensysteme.
Was Sie mitbringen müssen:
- Innehaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 15 SächsBG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol)
- mindestens jeweils zweijährige Tätigkeiten in der Laufbahngruppe 2 bei wenigstens einer oberen Landes- oder Bundesbehörde und bei einer anderen Behörde als einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und in verschiedenen Aufgabenbereichen
Die Voraussetzungen beinhalten die in Ziffer III der Beförderungsgrundsätze für die Übertragung von Ämtern ab Besoldungsgruppe A 16 in der Sächsischen Staatsverwaltung vom 21. Dezember 2020 in der Fassung vom 3. Juni 2024 festgelegten Anforderungen. Auf diese Anforderungen wird daher ausdrücklich Bezug genommen.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind Verhandlungsgeschick, Arbeitsmethode, Innovationspotential, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Leistungsorientierung von besonderer Bedeutung.
Für die Besetzung der Stelle ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich. Geeignete Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.
Was wir Ihnen bieten:
- Gestaltungsspielraum und Selbstverwirklichung: Mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der Polizei Sachsen.
- Persönliche und fachliche Weiterbildung: Ihre fachliche und persönliche Weiterbildung sind für uns selbstverständlich. Sie profitieren von unserem umfangreichen Fortbildungsangebot.
- Vielseitiges Gesundheitsmanagement: Sie können unser umfangreiches, kostenfreies Sportangebot direkt auf dem Areal nutzen (Mannschaftssportarten, wie Badminton, Volleyball oder Individualsport, wie Krafttraining, Yoga, Rückenfit, Klettern u. v. m.). Angeboten werden zudem Gesundheitswochen mit zahlreichen Fachvorträgen.
- Gemeinsames Werteverständnis: Wir identifizieren uns mit unseren Aufgaben und verfolgen sie leidenschaftlich. Wir setzen uns Ziele, hinterfragen unsere Prozesse und passen sie bei Bedarf an. Wir schaffen ein kreatives Arbeitsklima und sehen Fehler als Chance uns weiterzuentwickeln.
Der Dienstposten der Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“ beim Polizeipräsidium für Service und IT ist nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bewertet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des
- 5 Absatz 3 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Eine Besetzung der Stelle durch Teilzeitbedienstete (m/w/d) ist möglich.
Ansprechpartner:
Herr Wahl
Tel.: 0351/564-33542
E-Mail: bewerbungen@smi.sachsen.de.
Stellenkennziffer: 1746
#J-18808-Ljbffr
Leitung der Abteilung 4 „Information und Kommunikation“ in Dresden Arbeitgeber: Innenministerium Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium des Innern bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem krisensicheren und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Mit einem starken Fokus auf persönliche und berufliche Entwicklung sowie attraktiven Sozialleistungen, wie einer betrieblichen Altersvorsorge und einem umfangreichen Gesundheitsmanagement, fördert das Ministerium eine inklusive und gleichberechtigte Arbeitskultur. Hier haben Sie die Chance, aktiv an der Gestaltung der Zukunft Sachsens mitzuwirken und Ihre Ideen in einem dynamischen Team einzubringen.