Auf einen Blick
- Aufgaben: Werde Gerichtsvollzieher: Zustellungen, Vollstreckungen und Versteigerungen eigenverantwortlich durchführen.
- Unternehmen: Hessische Justiz – einer der größten Arbeitgeber in Hessen.
- Vorteile: Attraktives Gehalt, 30 Tage Urlaub und kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
- Weitere Informationen: Ausbildung beginnt am 04.01.2027 mit spannenden Perspektiven.
- Warum dieser Job: Sichere Karriere im öffentlichen Dienst mit gesellschaftlicher Bedeutung und Verantwortung.
- Qualifikationen: Realschulabschluss, Berufserfahrung und gesundheitliche Eignung erforderlich.
Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 3249 - 3249 € pro Monat.
Über uns
Selbstständig ohne Risiko. Sie suchen nach einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und arbeiten gerne selbständig? Dann bewerben Sie sich für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher in der hessischen Justiz. Das Land Hessen bietet zum 4. Januar 2027 die Möglichkeit der Ausbildung für externe Bewerberinnen und Bewerber. Die hessische Justiz zählt zu den größten Arbeitgebern des Landes: Mit 41 Amtsgerichten, 9 Landgerichten, 10 Staatsanwaltschaften und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main – dem drittgrößten Oberlandesgericht Deutschlands – bietet sie spannende und sichere Karriereperspektiven.
Ihre Aufgaben
- Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig.
- Sie nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor.
- Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft.
- Darüber hinaus führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.
- Sie organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz in der Rubrik Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher.
Sie bringen mit
- Einen Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung).
- Eine erfolgreich abgeschlossene förderliche Berufsausbildung, insbesondere im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich.
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem oder einem anderen förderlichen Beruf.
- Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst.
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Führerschein der Klasse B.
- Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Abschlussprüfung beträgt das Höchstalter 50 Jahre.
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ihre Vorteile bei uns
- Ausbildung im Beschäftigtenverhältnis.
- Attraktives Entgelt in Höhe von ca. 3249 € (brutto) monatlich.
- Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften.
- Möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (gegen geringe Kostenbeteiligung).
- 30 Tage Urlaub im Jahr.
- Voraussichtlich auch in 2027 kostenloses LandesTicket zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in ganz Hessen.
- Übernahme nach bestandener Prüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe (Justizdienst Hessen).
Die Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst erfolgt gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der hessischen Justiz tätig sind. Externe Bewerberinnen und Bewerber absolvieren vorab einen sechsmonatigen Eignungslehrgang, der am 04.01.2027 beginnen wird.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Eignungslehrgangs beginnt am 01.07.2027 die 20-monatige Einführungszeit zum Gerichtsvollzieherdienst.
Ihre Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen. Folgende Unterlagen bitte ich dort innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument hochzuladen:
- Bewerbungsanschreiben.
- Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit).
- Kopie des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses.
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildung.
- Nachweise über eine Beschäftigungszeit von mindestens drei Jahren in einem förderlichen Beruf.
- Eine aktuelle Erklärung darüber, ob und ggf. welche Schulden bestehen.
- Eine aktuelle Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Allgemeine Hinweise
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen im Gerichtsvollzieherdienst sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gerichtsvollzieher (m/w/d) Ausbildung / Weiterbildung für Berufserfahrene – Start 04.01.2027 Arbeitgeber: Justiz Hessen - Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die hessische Justiz ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Ihnen nicht nur eine sichere Anstellung im öffentlichen Dienst bietet, sondern auch die Möglichkeit zur selbständigen und verantwortungsvollen Arbeit als Gerichtsvollzieher. Mit attraktiven Vergütungen, 30 Tagen Urlaub im Jahr und einer umfassenden Ausbildung in einem unterstützenden Umfeld fördern wir aktiv Ihre berufliche Entwicklung und bieten Ihnen spannende Karriereperspektiven in einer bedeutenden Institution.
Kontaktdaten:
Justiz Hessen - Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recruiting-Team