
Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/-in
Justiz Niedersachsen – Oberlandesgericht Celle
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 31. Dezember des Vorjahres entgegengenommen.
Organisation ist deine Stärke?
Setz Sie ein und bewirb dich für eine Ausbildung als Justizfachwirt/-in (m/w/d)!
Wir bieten dir einen verantwortungsvollen Beruf mit vielen interessanten Aufgaben.
Die vielfältigen Begegnungen mit Menschen und der Zusammenhalt im Team zeichnen deinen künftigen Arbeitsalltag aus.
Außerdem bieten wir dir die Möglichkeit, bereits in der Ausbildung finanziell unabhängig zu sein und dein Wissen von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern zu erlernen.
Nach der Ausbildung besteht eine sehr gute Übernahmechance, da wir bedarfsgerecht einstellen.
Ein krisensicherer Arbeitsplatz und eine Tätigkeit mit Sinn für die Gesellschaft warten auf dich.
Klingt spannend? Dann bewirb Dich für die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in beim Oberlandesgericht Celle. Alle Informationen findest du auf oberlandesgericht-celle.de und stark-fuer-gerechtigkeit.de.
Aufgabenbereiche
Als Justizfachwirtin und Justizfachwirt bist du als Beamtin bzw. Beamter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Du nimmst hier büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und bist in vielen verschiedenen Fachgebieten tätig. Du bist darüber hinaus auch Ansprechpartner/-in für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Zu den Aufgaben gehört u. a.:
- elektronische Aktenverwaltung
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen
- Fertigung von Schriftstücken
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen und
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich als Justizfachwirtin und Justizfachwirt umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern – z. B.:
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen
- Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Berechnung von Reisekosten sowie
- Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.
Gewünschte Qualifikationen
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- eine Realschule erfolgreich besucht hat,
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
In jedem Fall ist Voraussetzung, dass das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist.
Grundkenntnisse im Tastschreiben und im Programm Word sind erwünscht und hilfreich
Warum dieser Job
• eine regionale Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften mit guter Bezahlung
• sehr gute Übernahmechancen
• eine langfristige Sicherheit und Perspektive
• einen abwechslungsreichen Berufsalltag in einem tollen Team
• vielfältige Begegnungen mit Menschen
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
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Lebenslauf
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Anschreiben
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Abschlusszeugnis
Informationen zum Bewerbungsverfahren
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Gibt es im Bewerbungsprozess ein Asessment Center? : nein
Kontaktperson
