Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher (m/w/d)

Justiz.NRW – Oberlandesgericht Düsseldorf

1 offene Position(en)

Details

  • Krefeld, Duisburg, Kleve

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  • Vollzeit
  • Öffentlicher Dienst, Recht
  • Arbeit von zu Hause aus (teilweise)

Kontaktperson

Kontaktperson

Steffen Rocker

Tagged as: Quereinstieg

Aufgabenbereiche

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sorgen Sie dafür, dass es zu einem gerechten Ausgleich zwischen Gläubigerin bzw. Gläubiger und Schuldnerin bzw. Schuldner kommt. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der Gläubigerinnen bzw. Gläubiger. Sie haben auch immer den Schutz der Schuldnerin bzw. des Schuldners im Blick.

Zu Ihren Aufgaben gehören das Überbringen der Vollstreckungsbescheide, die Ladungen und die konkreten Vollstreckungen. Dazu sind Sie als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher auch im Außendienst unterwegs und besuchen persönlich die betreffenden Schuldnerinnen bzw. Schuldner.

Bei Zwangsvollstreckungsverfahren sorgen Sie eigenverantwortlich dafür, dass alle damit verbundenen Abläufe möglichst schnell, aber auch fair und gütlich geregelt werden. So können Sie zum Beispiel mit der Schuldnerin bzw. dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren.

Falls eine Ratenzahlung beispielsweise nicht vereinbart werden kann, müssen Sie, bspw. Möbel, Autos, Schmuck oder technische Geräte pfänden und diese Gegenstände zum Beispiel durch eine Versteigerung in Geld umwandeln. In Ihren Verantwortungsbereich fallen aber auch Zwangsräumungen von Wohnungen oder das Durchführen behördlich angeordneter Kindesherausgaben.

Darüber hinaus gehört zu Ihren Aufgaben das Ermitteln der Vermögensverhältnisse von Schuldnerinnen bzw. Schuldnern, wenn gerichtlich die Vermögensauskunft gefordert ist. Außerdem überbringen Sie gerichtliche wie außergerichtliche Schriftstücke an beide Konfliktparteien.

Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher organisieren Sie Ihren Bürobetrieb grundsätzlich eigenständig und auf eigene Rechnung, mit eigenen Bürokräften und Büroräumen außerhalb des Amtsgerichts – oft auch in Bürogemeinschaften. Bürgerinnen und Bürger können Sie entweder direkt oder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle eines Amtsgerichts beauftragen.

Gewünschte Qualifikationen

Sie möchten mit Menschen arbeiten, sind kommunikativ, können sich gut organisieren und mit Zahlen umgehen? Sie sind außerdem empathisch, trauen sich aber auch zu, beherzt durchzugreifen, wenn es nötig ist?

Dann haben Sie schon beste Voraussetzungen für eine Bewerbung für die Zusatzausbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher bei der Justiz.NRW.

Sie sind Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger?

Dann sollten Sie die folgenden Voraussetzungen mitbringen:

  • einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder einen gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkauffrau/-mann),
  • mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Tätigkeit (z. B. Inkassounternehmen),
  • körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes,
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 39 Jahre und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung noch nicht 45 Jahre alt; Kindererziehungs- und Pflegezeiten können ggf. zu einer Erhöhung der Altersgrenze führen,
  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Zusätzlich müssen Sie vor dem Start Ihrer Ausbildung noch einen 6-monatigen Eignungslehrgang absolvieren. Beginn ist der 1. Januar des Einstellungsjahres. Der Lehrgang besteht aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil und fachpraktischen Ausbildungszeiten.

Falls Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Warum dieser Job

Wir bieten Ihnen eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem vielseitigen Aufgabenbereich sowie:

  • eine flexible und grundsätzlich eigenständige Arbeitsgestaltung: Ihr Büro unterhalten Sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Hierfür erhalten Sie eine zusätzliche besondere Gerichtsvollziehervergütung, aus der Sie die Kosten Ihres Büros und Geschäftsbetriebes bestreiten können,
  • eine monatliche Unterhaltsbeihilfe während der Ausbildung, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag (aktuell 2.382,32 Euro) und einem Familienzuschlag nach dem nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrecht zusammensetzt. Zusätzlich erhalten Sie Anteile der eingenommenen Gebühren (Vollstreckungsvergütung).
  • nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine Besoldung in die Besoldungsgruppe A 8 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage möglich,
  • die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung und Ihre Ernennung zum Gerichtsvollzieher / zur Gerichtsvollzieherin.
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