Du willst Dich für Menschen und ihr Recht stark machen? Eigenständige und unabhängige Entscheidungen treffen? Nicht nur Gesetzestexte studieren, sondern direkt anwenden? Dann starte Deine Zukunft als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bei der Justiz.NRW!
In einem intensiven Dualen Studium lernst Du in Theorie und Praxis alles, was Du brauchst, um bei Gericht oder Staatsanwaltschaft Verantwortung zu tragen. Bereit, einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten und das Vertrauen der Menschen in unser Rechtssystem zu stärken?
Aufgabenbereiche
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bist Du für Rechtsuchende in vielen Angelegenheiten da. Was heißt das jetzt konkret?
Du
- unterstützt Menschen bei der Abwicklung einer Erbschaft,
- verwirklichst Hauskäufe durch Deinen Eintrag im Grundbuch,
- sorgst für Klarheit in der Wirtschaft durch Deine Eintragungen im Handelsregister,
- stellst sicher, dass Verurteilte ihre Strafe ableisten und
- bestellst, falls nötig, die Polizei, um einen Haftantritt zu gewährleisten und vieles mehr!
Du entscheidest dabei sachlich unabhängig, genauso wie unsere Richterinnen und Richter, und trägst damit eine wichtige Verantwortung für das Recht der Menschen.
Das lernst DU
- Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Register- und Grundbuchsachen,
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungssachen,
- Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht.
Das Duale Studium
Das 3-jährige Duale Studium beginnt immer zum 1. August eines jeden Jahres. In wechselnden Blöcken studierst Du 24 Monate an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen entweder am Standort Bad Münstereifel oder Essen und tauchst in 12 Monaten praktischer Ausbildung an verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften in die spannende Praxis echter Fälle ein.
Dein Einsatz zahlt sich aus – Du verdienst schon während des Dualen Studiums Dein eigenes Geld: 1.555,00 Euro brutto pro Monat (Stand 2025).
Gewünschte Qualifikationen
Mit Deinem Schulabschluss bist Du für das (Fach-)Hochschulstudium qualifiziert? Du bist noch keine 39 Jahre alt, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bist bereit, im Sinne des Grundgesetzes bei Gericht oder Staatsanwaltschaft eigenständig Entscheidungen zu treffen? Dann bewirb Dich als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger!
Warum dieser Job
Während des Dualen Studiums bist Du Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf und wirst entsprechend des Landesbesoldungsgesetzes NRW bezahlt.
Nach Deinem Studium wirst Du in die Besoldungsgruppe A9 eingruppiert und kannst bis A13 in der Laufbahngruppe 2.1 aufsteigen. Je nach Tätigkeit ist auch der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.2 möglich. Mehr Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.
Deine Karrierechancen bei uns
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger hast Du viele Möglichkeiten, Deine Zukunft zu gestalten. Es warten zum Beispiel spannende Tätigkeiten der Justizverwaltung auf Dich. Außerdem kannst Du am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre teilnehmen oder eine Weiterqualifizierung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften absolvieren.
Kontaktperson:
Justiz NRW - Oberlandesgericht Hamm HR Team