Du bist ein Organisationstalent? Hinter jeder Akte siehst Du den Menschen, den Du auf seinem Weg zum Recht begleitest?
Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter bist Du als Allroundkraft an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und trägst einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.
Aufgabenbereiche
Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter bist Du die Ansprechperson für Menschen, die Hilfe und Orientierung in rechtlichen Verfahren suchen. Von der Erstellung von Verhandlungsprotokollen bis hin zur Gewährung der Akteneinsicht sind Deine Aufgaben vielfältig und helfen Bürgerinnen bzw. Bürgern dabei, dass sie auf ihre Rechtsfragen Antworten erhalten.
Dabei arbeitest Du eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Richterinnen bzw. Richtern, Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten, Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälten und unseren Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspflegern.
Das lernst Du
Deine Ausbildung fördert vielfältige wirtschaftliche, technische, ökologische, organisatorische und soziale Kompetenzen. Das alles sind Stärken, mit denen Du als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter später eigenständig eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen kannst.
Unter anderem:
- Aufgaben des Gerichts und der Staatsanwaltschaft,
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- büroorganisatorische Abläufe und Arbeitsorganisation,
- Informationsverarbeitung,
- Kosten- und Entschädigungsrecht und
- fallbezogene Rechtsanwendung in Zivilverfahren, in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
GewĂĽnschte Qualifikationen
Du hast die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss? Dann steht Deiner Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten nichts im Weg. Auch Bewerberinnen oder Bewerber mit Hauptschulabschluss haben Chancen auf die Ausbildung – diese verlängert sich dann auf drei Jahre.
Justizfachangestellte durchlaufen eine 2,5-jährige staatlich anerkannte Ausbildung.
Los geht es immer zum 1. August oder 1. September eines Jahres. Dabei lernst Du im Wechsel an Deinem Ausbildungsgericht und an einem Berufskolleg nahe Deines Ausbildungsstandorts. Zusätzlich finden Teile der Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft und den zentralen Insolvenz- und Registergerichten statt. Übrigens: An unseren Ausbildungsstätten wirst Du nicht nur in der Praxis fit gemacht, sondern auch in der Theorie. Unsere Ausbilderinnen bzw. Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.
Nach 12 bis 18 Monaten erwartet Dich eine ZwischenprĂĽfung, in der Du Deinen Lernstand ĂĽberprĂĽfen kannst. Zum Abschluss absolvierst Du eine schriftliche und eine praktische PrĂĽfung und bist dann fertige Justizfachangestellte bzw. fertiger Justizfachangestellter.
Warum dieser Job
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfolgt die Anstellung im Tarifverhältnis. Je nach Einsatzort und Aufgabenbereich wirst Du in den meisten Fällen in Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert.
Weitere Informationen findest Du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte.
Deine Karrierechancen bei uns
Deine Zukunft ist sicher! Nach Deiner Ausbildung hast Du gute Chancen, nach kurzer Befristung (ca. 1 Jahr) dauerhaft in den Justizdienst übernommen zu werden.
Du willst noch mehr? Weiter lernen und Deine Stärken entwickeln? Dann hast Du die Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt oder zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher.
Standorte
Kontaktperson:
Justiz NRW - Oberlandesgericht Hamm HR Team