Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigter (w/m/d) in Teilzeit Bewerbungsfrist: Laufbahn: Laufbahngruppe 1.2 / Mittlerer Dienst Besoldung / Entgelt: TV-L E 9a Befristung: Unbefristet Arbeitszeit: Teilzeit (19 Stunden 55 Minuten pro Woche, anpassbar an betriebliche Erfordernisse) Tätigkeitsfeld: Recht Offene Stellen: 2 Die Arbeitsstelle ist in einer Serviceeinheit des Arbeitsgerichts Herne zu besetzen, unbefristet und in Teilzeit. Die Tätigkeiten umfassen sämtliche Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden. Verantwortlichkeiten Anlegen und Führen von Gerichtsakten unter Nutzung des fachspezifischen IT-Programms Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk sowie von Protokollen Eigenverantwortliche Fristenkontrolle (Berechnung, Notierung, Überwachung) Ausführen von Verfügungen Assistenztätigkeiten für den richterlichen Dienst und den Dienst der Laufbahngruppe 2.1 Führung der Rechtsantragstelle, Aufnahme von Anträgen und Erklärungen Berechnung von Gerichts-, Partei- und Rechtsanwaltskosten Die Beschäftigten in der Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben. Qualifikationen Fachoberschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss Abgeschlossene Berufsausbildung (Justizfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r) Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation Gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office Gute schreibtechnische Fertigkeiten Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe Offenheit gegenüber notwendigen Veränderungsprozessen Selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten Hohe Kommunikationsfähigkeit Belastbarkeit auch in Stresssituationen Ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden Bewerbungen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet sich zu Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten und begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft ist uns wichtig. Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft sind ausdrücklich willkommen. Ihr Bewerbungsanschreiben Tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung Unterlagen über bisherige Tätigkeiten Erklärung über Schulden und Vorstrafen (siehe Anlage) Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten (siehe Anlage) Bewerbungen können entweder auf dem Postweg oder per E‑Mail ( ) eingereicht werden. Anlagen sollen im PDF-Format vorliegen; andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (maßgeblich ist der Eingangsstempel) werden eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt. Hinweis zum Datenschutz Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. #J-18808-Ljbffr
Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigter (w/m/d) in Teilzeit Arbeitsgericht Herne | Neu[...] Arbeitgeber: Justiz
Das Amtsgericht Duisburg bietet eine hervorragende Möglichkeit für Quereinsteiger, die ein duales Studium der Rechtspflege anstreben. Mit einem attraktiven Gehalt während des Studiums, flexiblen Arbeitszeiten nach dem Abschluss und einer sicheren beruflichen Perspektive im Beamtenverhältnis, ist es ein idealer Arbeitgeber für alle, die eine sinnstiftende Karriere im Rechtswesen suchen. Zudem fördert das Gericht eine familienfreundliche Arbeitskultur und wurde als fahrradfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet, was die Work-Life-Balance zusätzlich unterstützt.