Verantwortlichkeiten
Selbständiges Führen, Instruieren und Leiten von Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche im Tat-Alter von 10 bis und mit 17 Jahren
Verfahrensleitung in Schutzmassnahmenverfahren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis und mit 24 Jahren
Selbständiger Abschluss von Jugendstrafverfahren mittels Anklage ans Jugendgericht und Kantonsgericht, mittels Strafbefehls oder mittels Verfahrenseinstellung und Nichtanhandnahme
Führen und Vertreten von ordentlichen und ausserordentlichen Rechtsmittelverfahren
(Mit-)Verfassen von fachlichen Berichten, Stellungnahmen und Rechtsschriften
Stellvertretende Leitung einer Abteilung innerhalb der Jugendanwaltschaft und Bereitschaft zu Kader-Pikett während ca. 200 Tagen im Jahr
Vertretung der Jugendanwaltschaft an Fach- und Präventionsanlässen (Referate, Workshops, Tagungen, Runde Tische, Elternabende etc.)
Führerschein Kat. B und Zugang zu Fahrzeug für Piketteinsätze
Qualifikationen
Abgeschlossenes juristisches Studium (MLaw / lic.iur.)
Mehrjährige Berufserfahrung in der Strafverfolgung, vorzugsweise auch Jugendstrafverfolgung
Flair für Soziales und insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Pubertät
Hohe Belastbarkeit und Resilienz
Absolutes Verständnis der Schweizer Mundart (Kundensprache)
Offenheit für Neues, Sinn für Pragmatismus, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfreudigkeit
Arbeitserfahrung mit Polizei und Gerichten von Vorteil
Führungserfahrung von Vorteil
Vorteile
Zeitlich flexible Arbeitszeit: Modell der Jahresarbeitszeit erlaubt persönliche Abstimmung von beruflichen und außerberuflichen Tätigkeiten. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit unterstützen individuelle Lebensmodelle. Optionen für vorzeitige oder Teilpensionierung.
Mobiles Arbeiten: Teilweise Arbeiten von zu Hause oder von einem anderen Ort aus möglich, erhöht die Flexibilität der Arbeitsorganisation und Work‑Life‑Balance.
Großzügige Ferien und Urlaub: Mindestens fünf Wochen Ferien. Möglichkeit 13. Monatslohn in zusätzlichen Urlaub umzuwandeln oder unbezahlten Urlaub zu beziehen.
Gleichbehandlungsrichtlinie Der Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft setzt sich aktiv für die Gleichbehandlung und die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ein und schätzt deren Vielfalt. Willkommen sind Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft, Lebensform oder Religionszugehörigkeit.
#J-18808-Ljbffr
Selbständiges Führen, Instruieren und Leiten von Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche im Tat-Alter von 10 bis und mit 17 Jahren
Verfahrensleitung in Schutzmassnahmenverfahren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis und mit 24 Jahren
Selbständiger Abschluss von Jugendstrafverfahren mittels Anklage ans Jugendgericht und Kantonsgericht, mittels Strafbefehls oder mittels Verfahrenseinstellung und Nichtanhandnahme
Führen und Vertreten von ordentlichen und ausserordentlichen Rechtsmittelverfahren
(Mit-)Verfassen von fachlichen Berichten, Stellungnahmen und Rechtsschriften
Stellvertretende Leitung einer Abteilung innerhalb der Jugendanwaltschaft und Bereitschaft zu Kader-Pikett während ca. 200 Tagen im Jahr
Vertretung der Jugendanwaltschaft an Fach- und Präventionsanlässen (Referate, Workshops, Tagungen, Runde Tische, Elternabende etc.)
Führerschein Kat. B und Zugang zu Fahrzeug für Piketteinsätze
Qualifikationen
Abgeschlossenes juristisches Studium (MLaw / lic.iur.)
Mehrjährige Berufserfahrung in der Strafverfolgung, vorzugsweise auch Jugendstrafverfolgung
Flair für Soziales und insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Pubertät
Hohe Belastbarkeit und Resilienz
Absolutes Verständnis der Schweizer Mundart (Kundensprache)
Offenheit für Neues, Sinn für Pragmatismus, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfreudigkeit
Arbeitserfahrung mit Polizei und Gerichten von Vorteil
Führungserfahrung von Vorteil
Vorteile
Zeitlich flexible Arbeitszeit: Modell der Jahresarbeitszeit erlaubt persönliche Abstimmung von beruflichen und außerberuflichen Tätigkeiten. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit unterstützen individuelle Lebensmodelle. Optionen für vorzeitige oder Teilpensionierung.
Mobiles Arbeiten: Teilweise Arbeiten von zu Hause oder von einem anderen Ort aus möglich, erhöht die Flexibilität der Arbeitsorganisation und Work‑Life‑Balance.
Großzügige Ferien und Urlaub: Mindestens fünf Wochen Ferien. Möglichkeit 13. Monatslohn in zusätzlichen Urlaub umzuwandeln oder unbezahlten Urlaub zu beziehen.
Gleichbehandlungsrichtlinie Der Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft setzt sich aktiv für die Gleichbehandlung und die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ein und schätzt deren Vielfalt. Willkommen sind Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Alter, Herkunft, Lebensform oder Religionszugehörigkeit.
#J-18808-Ljbffr
a.o. Jugendanwältin/a.o. Jugendanwalt - Einstweilen befristet bis 31. Dezember 2027 Arbeitgeber: Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Wert auf Wertschätzung, Respekt und Verlässlichkeit legt. Mit flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und großzügigen Urlaubsregelungen bietet er eine ausgewogene Work-Life-Balance. Zudem fördert der Kanton die berufliche und soziale Sicherheit seiner Mitarbeitenden und setzt sich aktiv für Gleichbehandlung und Vielfalt ein, was ihn zu einem attraktiven Arbeitsplatz für alle macht.