Ihre Aufgaben
Umfassende Informationen zum Obergericht finden Sie im Internet unter
Ihr Profil
- Anwaltspatent oder bernisches Notariatspatent (Art. 29 Abs. 1 GSOG)
- Kenntnis beider Amtssprachen (Art. 29 Abs. 2 GSOG)
- Stimmberechtigung im Kanton Bern (Art. 67 Abs. 1 KV)
- nicht Mitglied des Grossen Rates, des Regierungsrates oder der kantonalen Verwaltung (Art. 68 KV)
- deutsche Muttersprache
- hohe Identifikation mit der verfassungsmässigen Richterinnen- und Richterrolle
- hervorragende juristische Fähigkeiten, insbesondere im formellen und materiellen Zivil- und Strafrecht
- mehrjährige Erfahrung in der Prozessführung
- ausgeglichene, belastbare, selbstkritische und unabhängige Persönlichkeit
- Entscheidungsfähigkeit und -freude
- zielorientierte, speditive Fallführung
- sichere Verhandlungsleitung und Vermittlungsgeschick
- gute kommunikative Kompetenzen
- Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Hannah Kauz, Geschäftsleitende Sekretärin Justizkommission, Telefon ,
#J-18808-Ljbffr