Zwei Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichter für das Obergericht (Nebenamt)

Zwei Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichter für das Obergericht (Nebenamt)

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Ihre Aufgaben

Umfassende Informationen zum Obergericht finden Sie im Internet unter

Ihr Profil

  • Anwaltspatent oder bernisches Notariatspatent (Art. 29 Abs. 1 GSOG)
  • Kenntnis beider Amtssprachen (Art. 29 Abs. 2 GSOG)
  • Stimmberechtigung im Kanton Bern (Art. 67 Abs. 1 KV)
  • nicht Mitglied des Grossen Rates, des Regierungsrates oder der kantonalen Verwaltung (Art. 68 KV)
  • deutsche Muttersprache
  • hohe Identifikation mit der verfassungsmässigen Richterinnen- und Richterrolle
  • hervorragende juristische Fähigkeiten, insbesondere im formellen und materiellen Zivil- und Strafrecht
  • mehrjährige Erfahrung in der Prozessführung
  • ausgeglichene, belastbare, selbstkritische und unabhängige Persönlichkeit
  • Entscheidungsfähigkeit und -freude
  • zielorientierte, speditive Fallführung
  • sichere Verhandlungsleitung und Vermittlungsgeschick
  • gute kommunikative Kompetenzen
  • Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen

Kontakt

Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Hannah Kauz, Geschäftsleitende Sekretärin Justizkommission, Telefon ,

#J-18808-Ljbffr
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Kontaktdaten:

Kanton Bern Recruiting-Team