Durchführung von Ambulanter Erziehungshilfe in Familien und mit Erwachsenen nach §§ 27, 29, 30, 31, 35, 35a Abs. 1 Ziff. 1 und 41 SGB VIII Arbeit mit Jugendlichen im Verselbständigungsangebot:Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen gemäß § 27 i. V. § 34, § 36, § 41 Erstellung und Fortschreibung individueller Hilfepläne Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc. Fall- und Fachgespräche in Kooperation in allen dafür notwendigen Einrichtungen Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Mitwirkung beim Hilfeplan, Dokumentation im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess
Kontaktperson:
Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH HR Team