Sozialpädagogischer Mitarbeiter
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Job Description

Über UnsDas Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.Ihre AufgabenVon der Bewerberin/dem Bewerber wird auf Basis des Hessischen Schulgesetzes die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Bildungsauftrag der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BOA) ergeben.Es ist darauf zu achten, dass sich die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft weder mit den originären Aufgaben einer Lehrkraft (s.

Beschluss der Kultusministerkonferenz "Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute — Fachleute für das Lernen" vom 5. Oktober 2000) noch mit den Aufgaben der Schulsozialarbeit nach SGB VIII überschneiden. Vielmehr sollen die Aufgaben der unterschiedlichen Professionen zu einem gemeinsamen pädagogischen Konzept beitragen.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte erteilen nicht selbstständig Unterricht, sondern unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit (§ 86 Abs. 1 und 4 HSchG).Die in Nr. 2 der Richtlinie für USF unter Ni.

2 genannten möglichen Arbeitsfelder werden um zusätzliche Tätigkeitsbereiche erweitert, die den Bedarfen der Schulen entsprechen.Sie werden in vier BÜA-Klassen in Doppelbesetzung den Profilgruppenunterricht mitgestalten.Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte können demnach gehören: Beratung, z.B.Unterstützung der für den Profilgruppenunterricht zuständigen LehrkraftBeratung von Eltern in ErziehungsfragenBeratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische ThemenBeratung von Schülerinnen und SchülernEntwicklung von PräventionskonzeptenUnterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des SchulverhältnissesInformation über andere HilfsangeboteUnterstützung bei der Entwicklung einer guten SchulkulturSozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen, z.B.In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften: Unterstützung der Lehrkräfte bei der PraktikumsplatzakquiseUnterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen VeranstaltungenAngebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. KlasseBegleitung von Kindern/Jugendlichen in sozial -emotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit)Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und KontaktbedürfnisInner- und außerschulische Vernetzung, z.B.

Kooperation mit ElternKoordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr. 2.2 Buchst. c, z.B.

Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIIIKooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und -ortenZusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und -helfernOffene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler: Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen KonzeptUnterstützung von einzelnen Lehrkräften: Führen von und Unterstützung bei ElterngesprächenUnterstützung von Lehrkräfteteams: Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher HerkunftsspracheWeitere Aufgaben: Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für neu aufgenommene Schülerinnen und SchülerBeobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in LerngruppenErgänzungen: Laufbahnberatung; Unterstützung beim Übergang in die AusbildungAufbau und Pflege von Netzwerken zur Unterstützung der Jugendlichen insbesondere in ihrer ZukunftsplanungUnterstützungsberatung bei drohender Überschuldung bzw. Umgang mit finanziellen Verpflichtungen.Unterstützung beim Übergang aus dem Elternhaus in die eigene WohnungUnterstützung beim Ausfüllen von Antragsformularen.Unsere AnforderungenFür die Besetzung der o. g.

Stelle werden zwingend vorausgesetzt:Diplom -PädagogikPädagogik (Magister)SozialpädagogikDie geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen. Wünschenswert sind Erfahrungen als:Schulsozialarbeit in einer beruflichen Schule, insbesondere in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (BzB)Sozialpädgogische Fachkraft in einer beruflichen Schulen im Rahmen der Projekte, PuSch B, QuABB, InteASchulsozialarbeit im Bereich der JugendhilfeErfahrungen mit der Betreuung von Lernhilfeschülerinnen und LernhilfeschülernErfahrungen in der Förderplanarbeit.Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden: KommunikationskompetenzBeratungskompetenzGenderkompetenzInterkulturelle KompetenzOrganisationsfähigkeitKooperationsfähigkeitBereitschaft zur Fortbildung## Unsere AngeboteStellenumfang: 1,0 Stelle Eine Einstellung erfolgt im befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis entsprechend der Dauer des Schulversuches vom bis zum Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stundenwochen.Die Eingruppierung erfolgt ausbildungsangemessen nach Qualifikation in Anwendung des Eingruppierungserlasses E9 bis E11 TVHkostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026## Allgemeine HinweiseHaben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf.

Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom ABl.

01/22 S. 2) entsprechend. Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet. Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung:die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelledie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelleggf.

die Schwerbehindertenvertretung der LehrkräfteVollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.

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Kontaktperson:

Land Hessen HR Team

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Land Hessen
Standort: Wiesbaden
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