Auf einen Blick
- Aufgaben: Bearbeite komplexe Fälle zur Aufenthaltsbeendigung und arbeite eng mit Behörden zusammen.
- Arbeitgeber: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein - ein wichtiger Teil der Zuwanderungsverwaltung.
- Mitarbeitervorteile: Flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub, Gesundheitsmanagement und Unterstützung bei der Einarbeitung.
- Warum dieser Job: Gestalte aktiv die Zuwanderungspolitik und mache einen Unterschied in der Gesellschaft.
- Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossenes Hochschulstudium in Verwaltung oder verwandten Fachrichtungen erforderlich.
- Andere Informationen: Vielfältige Karrierechancen und ein dynamisches Arbeitsumfeld warten auf dich.
Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 40000 - 55000 € pro Jahr.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."
Ihre Aufgaben
- Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der Ausreisepflicht
- Erstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der Aufenthaltsbeendigung
- Beantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführung
- Verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden
- Vorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführen
Das bringen Sie mit
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oder abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Public Administration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oder Abschluss Qualifizierungslehrgang II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
- Fachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und Verwaltungsrecht
- Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- Ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
- Schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- Ausgeprägte interkulturelle Sensibilität
- Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)
- Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaft
Wir bieten Ihnen
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
- Abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
- Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
- Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Vielfältiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
- Reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
- Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 17. April 2026 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Sachbearbeitung (m/w/d) „Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen“ im Dezernat 34 - Land Schleswig-Holstein Arbeitgeber: Land Schleswig-Holstein
Kontaktperson:
Land Schleswig-Holstein HR Team
StudySmarter Bewerbungstipps 🤫
So bekommst du den Job: Sachbearbeitung (m/w/d) „Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen“ im Dezernat 34 - Land Schleswig-Holstein
✨Tipp Nummer 1
Nutze unser Netzwerk! Sprich mit Leuten, die bereits im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein arbeiten. Sie können dir Insider-Infos geben und vielleicht sogar eine Empfehlung aussprechen.
✨Tipp Nummer 2
Bereite dich auf das Vorstellungsgespräch vor! Informiere dich über aktuelle Themen im Aufenthalts- und Asylrecht. Zeige, dass du nicht nur die Theorie kennst, sondern auch praktische Lösungen anbieten kannst.
✨Tipp Nummer 3
Sei authentisch! Zeige deine Leidenschaft für die Arbeit mit straffälligen Ausländer*innen und dein Interesse an gesellschaftlichen Themen. Das macht einen bleibenden Eindruck!
✨Tipp Nummer 4
Bewirb dich direkt über unsere Website! So stellst du sicher, dass deine Bewerbung schnell und unkompliziert an die richtigen Stellen gelangt. Lass uns gemeinsam den nächsten Schritt gehen!
Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: Sachbearbeitung (m/w/d) „Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen“ im Dezernat 34 - Land Schleswig-Holstein
Tipps für deine Bewerbung 🫡
Mach dein Motivationsschreiben einzigartig!: Dein Motivationsschreiben ist deine Chance, uns zu zeigen, warum du die perfekte Person für die Stelle bist. Sei kreativ und bringe deine Persönlichkeit ein! Erkläre, was dich an der Arbeit im LaZuF reizt und wie deine Erfahrungen dazu passen.
Lebenslauf auf den Punkt bringen: Halte deinen Lebenslauf klar und übersichtlich. Wir lieben es, wenn du relevante Erfahrungen und Qualifikationen hervorhebst, die direkt zur Stelle passen. Denk daran, auch deine Soft Skills zu erwähnen, die für die Sachbearbeitung wichtig sind!
Unterlagen vollständig einreichen: Achte darauf, dass du alle geforderten Unterlagen beifügst, wie Zeugnisse und Nachweise. Fehlende Dokumente können dazu führen, dass wir deine Bewerbung nicht berücksichtigen können. Also, lieber einmal mehr prüfen!
Bewerbung über unsere Website: Wir empfehlen dir, deine Bewerbung direkt über unsere Website einzureichen. So stellst du sicher, dass alles reibungslos läuft und wir deine Unterlagen schnell bearbeiten können. Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Land Schleswig-Holstein vorbereitest
✨Informiere dich über das Landesamt
Bevor du zum Interview gehst, solltest du dir einen Überblick über die Aufgaben und Ziele des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein verschaffen. Verstehe die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, insbesondere im Bereich der aufenthaltsrechtlichen Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen.
✨Bereite konkrete Beispiele vor
Überlege dir spezifische Situationen aus deiner bisherigen Berufserfahrung, die deine Fähigkeiten in der Sachbearbeitung und im Umgang mit komplexen Fallkonstellationen zeigen. Sei bereit, diese Beispiele im Interview zu erläutern und zu diskutieren.
✨Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht
Stelle sicher, dass du über aktuelle Kenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und Verwaltungsrecht verfügst. Informiere dich über die neuesten Entwicklungen und Rechtsprechungen, um im Gespräch kompetent auftreten zu können.
✨Zeige deine Teamfähigkeit
Da die Stelle eine enge Zusammenarbeit mit kommunalen Zuwanderungsbehörden erfordert, ist es wichtig, deine Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz zu betonen. Bereite Beispiele vor, die zeigen, wie du erfolgreich im Team gearbeitet hast und Konflikte gelöst hast.