Landesverwaltungsrichterin / Landesverwaltungsrichter in Innsbruck

Landesverwaltungsrichterin / Landesverwaltungsrichter in Innsbruck

Innsbruck Vollzeit Vor Ort
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Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.

Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Zuständigkeit und Organisation des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und im Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG) verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der LandesverwaltungsrichterInnen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt. Die LandesverwaltungsrichterInnen werden von der Landesregierung ernannt.

Gemäß

2 Abs 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die

österreichische Staatsbürger sind,

entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach 1034 ABGB vorliegt,

das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben,

wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für den der Abschluss eines Studiums nach lit c vorgeschrieben ist, und

weiters

eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, die für die Ausübung eines Berufes nach lit d staatlich anerkannt ist, oder

eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzen oder als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität tätig sind.

Weiters sind die Unvereinbarkeitsregeln des

4 Abs 1 und 3 TLVwGG zu beachten. Schließlich wird angemerkt, dass gemäß 2 Abs 2 TLVwGG vor der Ernennung durch die Landesregierung ein Dreiervorschlag der Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes einzuholen ist.

Im Sinn des 7 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewerben.

Das Mindestentgelt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden beträgt vorbehaltlich der Anrechnung von Vordienstzeiten im Besoldungssystem Neu Euro 6.574,59 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19).

#J-18808-Ljbffr

Landesverwaltungsrichterin / Landesverwaltungsrichter in Innsbruck Arbeitgeber: Land Tirol

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Kontaktdaten:

Land Tirol Recruiting-Team