Das **L**andesamt **f**ür **F**inanzen (**LfF**) ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Zu unseren Aufgaben gehört u.a. die Festsetzung und Auszahlung der Besoldung und Versorgung der Beamten, die Entgeltzahlung der Beschäftigten sowie die Beihilfe für Versorgungsempfänger und Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz. In den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Finanzen gehören daneben auch die Aufgaben des Amtes für Wiedergutmachung. Das Amt für Wiedergutmachung mit Sitz in Saarburg ist eine Außenstelle des Landesamtes für Finanzen und als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus. Für das Amt für Wiedergutmachung **suchen wir** zum nächstmöglichen Zeitpunkt **einen Sachbearbeiter (m/w/d)** für die Betreuung der laufenden Entschädigungsfälle nach dem Bundesentschädigungsgesetz sowie die Überführung und Aufbereitung der Sachakten für die digitale Aktenführung am **Dienstort Saarburg**. Sie leiten als Sachbearbeiter/-in ein Team von mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auf dem zu besetzenden Dienstposten kann, bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, die Besoldungsgruppe **A 12 LBesG** erreicht werden. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag der Länder (TV-L) Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt nach den tarifrechtlichen Regelungen in der **Entgeltgruppe 10 TV-L** **Ihr Profil:** - abgeschlossene Laufbahnprüfung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) in der Fachrichtung „Verwaltung und Finanzen“ oder - abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt m/w/d) oder - abgeschlossenes verwaltungsnahes Studium (Diplom (FH) / Bachelor of Arts). **Darüber hinaus sind folgende Eigenschaften wünschenswert und von Vorteil:** - Für das Verständnis und die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften sind eine gute Auffassungsgabe und ein gutes Rechtsverständnis unbedingt erforderlich. - Weiterhin zeichnen Sie sich durch Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit aus. - Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, aber auch Teamfähigkeit gehören ebenfalls zu Ihren Eigenschaften. - Sie zeichnen sich durch IT-Affinität und einen sicheren Umgang mit digitalen Anwendungen aus. **Wir bieten Ihnen:** - Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 LBesG bzw. eine tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 10 TV-L mit einem monatlichen Entgelt zwischen 4.038,42 € und 5.644,20 € brutto zzgl. einer Jahressonderzahlung in Höhe von 74,35 v.H. des Monatsentgelts. - Im Beschäftigungsverhältnis eine unbefristete Festanstellung nach tarifvertraglichen Regelungen. - 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr. - Eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden im Beamtenverhältnis und 39 Stunden im Beschäftigungsverhältnis. - Flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Montag bis Donnerstag 06:00 – 19:00 Uhr, Freitag 06:00 – 16:00 Uhr). - Eine freundliche Arbeitsatmosphäre grundsätzlich in Einzelbüros. - Ergonomische Arbeitsplatzausstattung am dienstlichen Arbeitsplatz mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und zwei großen Bildschirmen. - Kostenlose Parkplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder. - Dienstrad-Leasing. - Eine familienfreundliche Personalpolitik. - Ein umfangreiches Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements. **Bitte Kennziffer der Ausschreibung „2026-08-SB-22“ immer angeben.** **Den Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen Lebenslauf inklusive der entsprechenden Nachweise bei.** **Ihre Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2026-08-SB-22** **bis zum 20.09.2026 als PDF-Dokument per E-Mail an:** [**karriere@lff.rlp.de**](https://mailto:karriere@lff.rlp.de) **oder** **in Papierform an das** **Landesamt für Finanzen** **Personalreferat LfF 11a** **Hoevelstr. 10** **56073 Koblenz** Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Engelmann (0261/4933-37316) und Frau Conen (0261/4933-37310) gerne zur Verfügung. Da Bewerbungsunterlagen aus Organisations- und Kostengründen nicht zurückgesandt werden, bitten wir von der Einsendung von Originalunterlagen und Bewerbungsmappen abzusehen. Soweit eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet. Unsere Datenschutzerklärung zu dem Umgang mit den im Rahmen des Bewerberauswahlverfahrens erhobenen Daten finden Sie auf unserer Homepage [https://lff.rlp.de](https://lff.rlp.de) unter der Rubrik Service >Datenschutz. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs.1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Telearbeit, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber".
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Landesamt für Finanzen Koblenz Recruiting-Team