In der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Stellen in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes zu besetzen. Der Einsatz erfolgt entsprechend dem dienstlichen Bedarf in Polizeibehörden bzw. in den Polizeiinspektionen/ Kriminalpolizeiinspektionen. Diese Ausschreibung richtet sich an ehemalige Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1 (mittlerer Polizeivollzugsdienst) erworben und bereits in einem aktiven Dienstverhältnis als Beamtin oder Beamter auf Probe bzw. auf Lebenszeit gestanden haben.
Aufgaben einer Polizeivollzugsbeamtin bzw. eines Polizeivollzugsbeamtender Laufbahngruppe 1(mittlererPolizeivollzugsdienst)
Sie haben zum Zeitpunkt der Einstellung in einem Zeitraum von längstens vierundzwanzig Monaten in keinem aktiven Beamtenverhältnis bei einem anderen Land oder beim Bund in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestanden.
Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit erfolgte auf eigenen Wunsch und ist nicht wegen persönlicher Nichteignung erfolgt.
Sie erfüllen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz erforderlichen allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Sie haben am Einstellungstag grundsätzlich das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Ihre Polizeidiensttauglichkeit liegt vor. Dies wird im Rahmen einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung festgestellt.
eine attraktive Altersabsicherung, 30 Tage Urlaub, Erfüllen Sie die beamtenrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen, werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister (Besoldungsgruppe A 7 LBesG M-V) ernannt., Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt nach Besoldungsgruppe A 8 LBesG M-V. Es ist eine dreijährige Probezeit zu absolvieren., freie Heilfürsorge, Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Bewilligung von Teilzeit um eine Einzelfallentscheidung handelt.
#J-18808-Ljbffr
Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter (w/m/d) Arbeitgeber: Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei in Schwerin bietet Ihnen eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im Bereich IT-Sicherheit. Mit flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung und Homeoffice, sowie 30 Tagen Urlaub und umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen wir ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert. Unsere offene und vielfältige Unternehmenskultur schätzt jeden Einzelnen und bietet Ihnen die Chance, aktiv zur Sicherheit der Gesellschaft beizutragen.
Kontaktdaten:
Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern Recruiting-Team