Unsere Aufgaben sind interessant und vielfältig - ein idealer Arbeitsplatz für Sie!
Werden Sie unser
Sachbearbeiter Bürgergeld (SGB II) m/w/d
des Jobcenters
Kennziffer:
Arbeit im Team.
Mitten im Geschehen.
In diesem Job warten anspruchsvolle Aufgaben auf Sie, die Sie in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 50 Prozent befristet als Elternzeitvertretung bis erledigen können:
- die rechtliche Prüfung und finanzielle Leistungsgewährung von Bürgergeld
- Entscheidung über einmalige Beihilfen
- persönliche und telefonische Beratung von Antragstellern
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie Folgendes mitbringen:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen, zum Steuerfachangestellten, zum Bankkaufmann oder eine vergleichbare Ausbildung
- Begeisterung Kunden über Leistungsansprüche zu beraten und Anträge zu entscheiden
- Sozialkompetenz und selbstständiges, kundenfreundliches Handeln
- Eigenmotivation und Teamfähigkeit
- Beratungs- und Entscheidungskompetenz
- gute Rechts- und EDV-Kenntnisse
Bieten können wir Ihnen:
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a TVöD
- eine umfassende Einarbeitung
- Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. in Telearbeit zu arbeiten
- Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- ein vielfältiges Fortbildungsprogramm zur persönlichen und fachlichen Weiterqualifizierung
- zusätzliche Altersvorsorge (Betriebsrente)
- Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV
- ein attraktives Gesundheitsmanagement
- einen zusätzlichen dienstfreien Tag je nach Dienstort
- Rabatte und Vergünstigungen über corporate benefits
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zum Landratsamt als sympathischer, moderner Arbeitgeber steht Ihnen unsere Personalerin Nina Mühlebach, Telefon oder per E-Mail an , gerne zur Verfügung.
Falls Sie Detailfragen zu Stelle und Verantwortlichkeiten haben, freut sich Amtsleiter Harald Lämmle, Telefon , auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail an
Möglich bis 20. September 2026.
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