Tierarzt (m/w/d) für die Abteilung Lebensmittelüberwachung

Tierarzt (m/w/d) für die Abteilung Lebensmittelüberwachung

Cloppenburg Vollzeit 50000 - 65000 € / Jahr (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Überwachung von Lebensmitteln und Beratung von Betrieben für die Lebensmittelsicherheit.
  • Unternehmen: Landkreis Cloppenburg mit einem engagierten Team für öffentliche Gesundheit.
  • Vorteile: Unbefristete Anstellung, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Gesundheitsangebote.
  • Weitere Informationen: Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und ein inklusives Arbeitsumfeld.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Lebensmittelsicherheit und schütze die Gemeinschaft als Tierarzt.
  • Qualifikationen: Approbation als Tierarzt und Kenntnisse in der Lebensmittelüberwachung erforderlich.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 50000 - 65000 € pro Jahr.

Der Landkreis Cloppenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Tierarzt (m/w/d) für die Abteilung Lebensmittelüberwachung.

Ihre Aufgaben:

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
  • Kontrollen und Probenahmen
  • Überprüfung von Eigenkontrollsystemen
  • Beratung von Betrieben
  • Beurteilung von Prüfberichten
  • Erstellung von Warnmeldungen für die europäischen Meldesysteme
  • Erstellung von Vermerken zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren
  • Durchführung von Exportzertifizierungen
  • Mitwirkung bei der Tierseuchenbekämpfung im Krisenfall
  • Übernahme von Bereitschaftsdiensten im Rahmen der Vertretung aller Fachgebiete an Wochenenden, Feiertagen und nach Dienstschluss

Unser Angebot:

  • Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem unbefristeten Arbeits- /Dienstverhältnis
  • Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 39 bzw. 40 Stunden
  • Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TVöD
  • Bei Vorliegen eines abgeschlossenen Vorbereitungsdienstes für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den amtstierärztlichen Dienst und der weiteren rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung grundsätzlich möglich.
  • Der Dienstposten ist nach der Besoldungsgruppe A 14 NBesG bewertet.
  • Erwerb einer Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL), Jahressonderzahlung nach TVöD sowie Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
  • Gleitende Arbeitszeit
  • Förderung von internen und externen Fort- und Weiterbildungsangeboten
  • Hauseigene Kantine
  • Betriebskindertagesstätte für Kinder bis zu drei Jahren
  • Möglichkeit des Fahrradleasings
  • Umfangreiches Gesundheitsmanagement (Hansefit, Betriebssportgruppen, Yoga in der Mittagspause, (kostenpflichtige) Massageangebote, u.v.m.)

Ihr Profil:

  • Approbation als Tierarzt (m/w/d)
  • Fundierte Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung
  • Idealerweise Erfahrungen in der Überwachung und/oder Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und/oder Tabakerzeugnissen
  • Bereitschaft zum Dienst außerhalb der normalen Arbeitszeiten
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Bereitschaft zum Einsatz des eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen eine Fahrtkostenerstattung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau B2)
  • Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit

Durch den Beitritt zur Charta der Vielfalt möchte der Landkreis Cloppenburg die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Verwaltung voranbringen und ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeitenden werden unabhängig von geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität wertgeschätzt.

Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum 26.07.2026. Ihre Bewerbungsunterlagen einschließlich der erforderlichen Qualifikationsnachweise (u.a. Ausbildungs- und Prüfungszeugnisse) reichen Sie bitte über unser Online-Bewerbungsportal ein. Für Fragen und Auskünfte sprechen Sie gern den Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herrn Dr. Paschertz, an. Sie erreichen ihn unter Tel.: . Ansprechpartner im Amt für Zentrale Aufgaben und Finanzen ist Herr Merk. Sie erreichen ihn unter Tel.: .

Hinweise zum Datenschutz: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung erfolgt gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite.

Landkreis Cloppenburg 10 - Amt für Zentrale Aufgaben und Finanzen, Postfach 49644 Cloppenburg

Tierarzt (m/w/d) für die Abteilung Lebensmittelüberwachung Arbeitgeber: Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis Cloppenburg bietet als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und attraktiven Arbeitszeiten. Die Förderung von Fort- und Weiterbildungen, ein umfangreiches Gesundheitsmanagement sowie familienfreundliche Angebote wie eine Betriebskindertagesstätte machen den Landkreis zu einem hervorragenden Arbeitgeber. Zudem wird ein wertschätzendes und vielfältiges Arbeitsumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Herkunft oder Identität respektiert werden.

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Kontaktdaten:

Landkreis Cloppenburg Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Tierarzt (m/w/d) für die Abteilung Lebensmittelüberwachung mit Bravour zu bestehen

Approbation als Tierarzt
Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung
Erfahrungen in der Überwachung von Lebensmitteln
Erfahrungen in der Untersuchung von Bedarfsgegenständen
Erfahrungen in der Kontrolle von Kosmetika
Erfahrungen in der Überwachung von Tabakerzeugnissen
Bereitschaft zum Dienst außerhalb der normalen Arbeitszeiten