- Die Vergütung erfolgt in pauschalisierter Form je nach Fallkonstellation und wird im Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG) festgelegt. Die Höhe kann dem 8 Abs. 1 VBVG inkl. der Anlage zu dieser Vorschrift entnommen werden.
- Gestaltungsspielraum und Flexibilität: Der zeitliche Umfang sowie die Anzahl der zu führenden Betreuungen ist nicht vorgegeben.
- Rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nicht ausreichend besorgen können
- Sicherstellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Leistungsträgern und Behörden
- Unterstützung beispielsweise bei der Regelung der Finanzen, Organisation von pflegerischen Diensten, Einwilligung in ärztliche Maßnahmen etc.
- Sie besitzen Verständnis für herausfordernde Lebenslagen und die Fähigkeit, Kontakte mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zielgerichtet, respektvoll und wertschätzend zu gestalten UND
- verfügen über in abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung ODER
- ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt ODER
- einen Sachkundenachweis nach 8 BtRegV
Selbstständige/r Berufsbetreuer/in (w/m/d) in Ravensburg Arbeitgeber: Landkreis Ravensburg
Der Landkreis Ravensburg bietet als Arbeitgeber eine moderne und serviceorientierte Arbeitsumgebung, die sich durch ein hohes Maß an Wertschätzung für die Mitarbeitenden auszeichnet. Mit flexiblen Teilzeitmodellen und einem engagierten Team fördern wir die persönliche und berufliche Weiterentwicklung unserer Volljuristen und schaffen so ein Umfeld, in dem sinnvolle und abwechslungsreiche Aufgaben im Bereich Bürgerservice, Gesundheit und Migration im Mittelpunkt stehen.