Modern // regional // wirtschaftsnah:
Die Technische Hochschule Brandenburg (THB) ist eine junge und dynamische Hochschule mit ca. 3.200 Studierenden in 26 Studiengängen in den Fachbereichen Informatik und Medien, Technik sowie Wirtschaft in der Stadt Brandenburg an der Havel. Als familienfreundliche Hochschule auf einem grünen Campus bieten wir attraktive Arbeitsbedingungen.
Professur (w/m/d)
“Software Engineering”
Bes. Gr. W3 BbgBesO
Kennziffer: IP 3
Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Gebiet des Software Engineerings selbständig und praxisorientiert in der Lehre und in der Forschung vertreten kann. Durch Ihre wissenschaftliche Arbeit und berufliche Tätigkeit haben Sie umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Software Engineerings sowie mindestens einem der folgenden Schwerpunkte oder Anwendungsgebiete erworben:
- Anwendung von Künstlicher Intelligenz in allen Phasen des Softwarelebenszyklus
- modellbasierte und generative Softwareentwicklung
- Qualitätssicherung
- Softwarearchitektur
Es wird erwartet, dass Sie die Forschung im Fachbereich durch den Aufbau und die Leitung einer fachbereichsinternen und ggf. fachbereichsübergreifenden Fachgruppe signifikant bereichern. Daher sind Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Forschungs- und Drittmittelprojekten ausdrücklich erwünscht.
Darüber hinaus erwarten wir, dass Sie
- Lehre in deutscher und englischer Sprache, auch in den Grundlagenfächern der Informatik in den Präsenz- und Onlinestudiengängen des Fachbereichs übernehmen,
- fachspezifische Labore ebenso betreuen wie Projekt- und Abschlussarbeiten der Studierenden,
- aktiv in der akademischen Selbstverwaltung mitwirken,
- über sehr gute didaktische Kompetenzen verfügen.
Als Ansprechpartner für weiterführende Informationen steht Ihnen der Dekan, Prof. Dr.-Ing. Martin Schafföner (dekan-i@th-brandenburg.de), gern zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 - 3 sowie Nr. 4 Buchst. b des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 45 BbgHG wird hingewiesen. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Professorinnen an und erbittet qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe auch http://www.th-brandenburg.de/.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen der persönlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Vor einer endgültigen Einstellung ist eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben und wird durchgeführt (§ 3a Landesbeamtengesetz).
#J-18808-Ljbffr
Professur (w/m/d) \"Software Engineering\", Kennziffer:IP 3 in Brandenburg an der Havel Arbeitgeber: Landkreis Spree-Neiße
Die Kreisverwaltung Spree-Neiße bietet Ihnen als Sachbearbeiter für Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen eine sichere Anstellung in einem engagierten Team, das Wert auf eine angenehme Arbeitsatmosphäre legt. Mit flexiblen Arbeitszeiten, umfangreichen Weiterbildungsangeboten und einer attraktiven Vergütung nach TVöD (VKA) fördern wir Ihre berufliche Entwicklung und ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz in der Region und einer Vielzahl an sozialen Leistungen.