Auf einen Blick
- Aufgaben: Werde bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und kümmere dich um die Sicherheit der Feuerstätten.
- Arbeitgeber: Der Landkreis Uelzen sucht engagierte Fachkräfte für einen wichtigen Handwerksberuf.
- Mitarbeitervorteile: Sichere Anstellung mit einer maximalen Dauer von sieben Jahren und einem klaren Karriereweg.
- Warum dieser Job: Gestalte aktiv die Sicherheit in deiner Gemeinde und profitiere von einem respektierten Beruf.
- Gewünschte Qualifikationen: Du benötigst handwerksrechtliche Voraussetzungen und praktische Erfahrung im Schornsteinfegerhandwerk.
- Andere Informationen: Bewerbungsfrist ist der 23.12.2024, also schnell bewerben!
Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 36000 - 60000 € pro Jahr.
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 4 Uelzener Kehrbezirk 4 Bevollm. Bezirksschornsteinfeger Beim Landkreis Uelzen wird zum nächst möglichen Zeitpunkt gem. § 9 des SchfHwG die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Uelzener Kehrbezirk 4 wie folgt öffentlich ausgeschrieben: Der Kehrbezirk Nr. 4 umfasst Teile der Stadt Uelzen mit den Ortsteilen: OT Gr. Liedern, OT Halligdorf, OT Hambrock, OT Hanstedt II, OT Kl. Liedern, OT Pieperhö-fen, OT Riestedt, OT Tatern, OT Mehre, OT Woltersburg und OT Holdenstedt. Zum Kehrbezirk gehört auch der Ort Wrestedt mit den Ortsteilen: OT Esterholz, OT Stederdorf, OT Niendorf II, sowie die Suhlendorfer Ortsteile: OT Rassau, OT Molbath, und OT Kl.Malchau. Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 3 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) beschrieben. Bewerber (m/w/d) müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen. Nach § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, es sei denn der Bewerber (m/w/d) kann einen persönlichen Härtefall vorbringen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. Falls erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren. Ihre Bewerbung senden Sie bitte schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen vollständig in Kopie bis zum 23.12.2024 an den Landkreis Uelzen -Ordnungsamt- Vertraulich/ Ausschreibung Albrecht-Thaer-Str. 101 29525 Uelzen Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen: • Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers (m/w/d) enthält. • Tabellarischer Lebenslauf, welcher genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält. • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk. Der Bewerber (m/w/d) muss fachlich für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit geeignet sein. Gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer in seiner Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung (HwO) ohne Weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können. • Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde, sind die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen. • Lückenlose Nachweise über die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren vor dem Datum der Ausschreibung (07.12.2024), insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen. Aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit hervorgehen. • Nachweis über abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde. • Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten in den berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungen in den letzten Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung (07.12.2024). • Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.B. Betriebswirt (m/w/d) des Handwerks, geprüfter Betriebswirt (m/w/d) nach der HwO, Gebäudeenergieberater (m/w/d), Brandschutztechniker (m/w/d), abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk. • Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist, vorzulegen. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber (m/w/d) vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde. • Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses. • Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen den Bewerber (m/w/d) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist. • Aktuelle schriftliche Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des Kehrbezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt. • Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)). • Bewerber (m/w/d) haben schriftlich darüber Auskunft zu erteilen, ob sie sich auch bei einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirks beworben haben. Falls ja, ist die jeweils zuständige Bestellungsbehörde anzugeben. • Schriftliche Erklärung von Bezirksinhabern (m/w/d), dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehende Bestellung aufgegeben wird. • Von Bewerbern (m/w/d) ist der Nachweis einer Tätigkeit in einem nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifizierten Betrieb zu erbringen; ggf. unterteilt nach Tätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer (m/w/d) im fremden Betrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung (07.12.2024), wobei nur volle Jahre als Selbstständiger (m/w/d) bzw. volle Monate als Arbeitnehmer (m/w/d) berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monaten werden bei Arbeitnehmern (m/w/d) vollständig anerkannt. Sobald ein Selbstständiger (m/w/d) aus dem QM/UM- System ausscheidet, werden keine Punkte berücksichtigt. Folgende Unterlagen sind darüber hinaus nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen: 17. Schriftliche Erklärung, ob der Bewerber (m/w/d) Inhaber eines Bezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten zehn Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 SchfHwG aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten zehn Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden. Schriftliche Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber (m/w/d) bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen. Die aufgeführten Unterlagen sind als Kopie in der gemäß Ausschreibung vorgegebenen Reihenfolge einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt. Die geforderten schriftlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben. Sie können in einem Schriftstück zusammengefasst werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen. Auf Verlangen des Landkreises Uelzen sind die in Kopie eingereichten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien vorzulegen. Die Unterlagen nach Nr. 2 und Nr. 9 bis Nr. 14 sowie Nr. 15 und Nr. 17 dürfen nicht älter als drei Monate sein. Hinweise: Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Uelzen. Für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Uelzen, 07.12.2024 Kontakt für Rückfragen: Herr König Tel. 0581 – 82 157 suchen Sie zur Verstärkung unseres Teams; Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk …
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 4 Arbeitgeber: Landkreis Uelzen

Kontaktperson:
Landkreis Uelzen HR Team
StudySmarter Bewerbungstipps 🤫
So bekommst du den Job: Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 4
✨Tip Nummer 1
Informiere dich gründlich über die spezifischen Anforderungen des Schornsteinfegerhandwerks und stelle sicher, dass du alle notwendigen Qualifikationen und Nachweise bereit hast. Dies zeigt dein Engagement und deine Professionalität.
✨Tip Nummer 2
Nutze dein Netzwerk! Sprich mit anderen Schornsteinfegern oder Fachleuten in der Branche, um wertvolle Einblicke und Tipps zu erhalten. Oft können persönliche Empfehlungen den Unterschied machen.
✨Tip Nummer 3
Bereite dich gut auf das Auswahlgespräch vor, indem du aktuelle Themen und Entwicklungen im Schornsteinfegerhandwerk recherchierst. Zeige, dass du nicht nur die fachlichen Anforderungen erfüllst, sondern auch über aktuelle Trends informiert bist.
✨Tip Nummer 4
Achte darauf, dass deine Bewerbungsunterlagen vollständig und in der geforderten Reihenfolge eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen können schnell zum Ausschluss führen, also überprüfe alles sorgfältig!
Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 4
Tipps für deine Bewerbung 🫡
Dokumente vorbereiten: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Unterlagen hast, einschließlich eines tabellarischen Lebenslaufs, Nachweisen über deine Qualifikationen und bisherigen Tätigkeiten sowie einer schriftlichen Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Schriftliche Bewerbung: Achte darauf, dass deine schriftliche Bewerbung deinen vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und, falls vorhanden, elektronische Kontaktdaten enthält. Formuliere dein Anschreiben klar und präzise, um deine Eignung für die Position zu unterstreichen.
Nachweise beilegen: Füge lückenlose Nachweise über deine bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren bei. Vergiss nicht, auch Nachweise über Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen anzuhängen.
Frist einhalten: Achte darauf, dass du deine Bewerbung vollständig und fristgerecht bis zum 23.12.2024 einreichst. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Landkreis Uelzen vorbereitest
✨Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen
Stelle sicher, dass du die relevanten Paragraphen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) gut kennst. Dies zeigt dein Engagement und deine Fachkenntnisse, die für die Position als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger entscheidend sind.
✨Praktische Erfahrungen hervorheben
Bereite dich darauf vor, konkrete Beispiele aus deiner bisherigen Berufserfahrung zu nennen. Zeige auf, wie du in der Vergangenheit Herausforderungen gemeistert hast und welche Erfolge du erzielt hast, um deine Eignung zu untermauern.
✨Vorbereitung auf Fragen zur Zuverlässigkeit
Da persönliche Zuverlässigkeit und Eignung besonders gewichtet werden, sei bereit, Fragen zu deiner beruflichen Integrität und deinem Umgang mit Verantwortung zu beantworten. Überlege dir im Voraus, wie du deine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen kannst.
✨Aktuelle Fachkenntnisse demonstrieren
Informiere dich über die neuesten Entwicklungen im Schornsteinfegerhandwerk und relevante Fort- und Weiterbildungen. Dies zeigt, dass du proaktiv bist und stets bestrebt, dein Wissen zu erweitern.