Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Beratung über Verfahrensabläufe und Leistungen der Eingliederungshilfe enge Zusammenarbeit mit dem Team der Leistungsgewährung Bachelor of Arts – Sozialmanagement, Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder vergleichbare Qualifikation Kenntnisse der Rechtsmaterie der Sozialgesetzgebung, insbesondere des SGB IX und einschlägige Berufserfahrung in Angeboten/ Leistungen der Eingliederungshilfe oder bei anderen Rehabilitationsträgern sind von Vorteil Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKWs gegen Kostenersatz Eingruppierung der Stelle in Entgeltgruppe S 12 TVöD Vollzeit oder Teilzeit befristet, zunächst auf 2 Jahre Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung aufgrund eines umfassenden Fortbildungsangebots ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss Für Fragen stehen Ihnen beim Fachbereich Soziale Sicherung und Integration Frau Pelger, Tel.und beim Stabsbereich Personal Frau Wengert, Tel., gerne zur Verfügung. In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.
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Landratsamt Heidenheim HR Team