Verwaltungslehrgang II der Bayer. Verwaltungsschule
Die Bayer. Verwaltungsschule hat den Verwaltungslehrgang II (ehemals Beschäftigtenlehrgang II) 2027/29 I ausgeschrieben.
Dieser beginnt im März 2027 und dauert voraussichtlich bis Ende März 2029.
Der Verwaltungslehrgang II wird künftig zweimal jährlich (Beginn Frühjahr und Beginn Herbst) ausgeschrieben.
Der VL II stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen der Beamten/Beamtinnen der 3. Qualifikationsebene vergleichbar sind.
Er wird während der Dienstzeit mit Teilzeitunterricht und ergänzendem Abschlusslehrgang (insgesamt 760 Unterrichtsstunden) durchgeführt und endet mit Ablegen der Fachprüfung II.
Mit dem Zeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/-in“ verliehen. Zudem erhalten alle erfolgreichen Absolventen/Absolventinnen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II sind:
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Sie verfügen über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder den Beschäftigtenlehrgang I bzw. vergleichbare Qualifikation wie beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten. Dabei ist ein überdurchschnittliches Prüfungsergebnis wünschenswert.
- Bewerben können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einer Beschäftigungszeit von grundsätzlich mindestens 4 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder des BL I bzw. VL I bewährt haben und gezeigt haben, dass sie für Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes geeignet erscheinen. Maßgeblich für die Vollendung der vorgegebenen Beschäftigungszeit ist das Kalenderjahr, in dem der ausgeschriebene Verwaltungslehrgang II beginnt.
- Bei überdurchschnittlichen schulischen Leistungen (Durchschnitt der Berufsschulnote und der BVS-Note im Verhältnis 1:2 nicht schlechter als 2,5 bzw. Abschlussnote im BL I bzw. VL I nicht schlechter als 2,5) im Rahmen der Aus-/Weiterbildung besteht die Möglichkeit, die Wartezeit für die Teilnahme am VL II auf drei Jahre zu verkürzen. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Verkürzung in sonstigen begründeten Ausnahmefällen wie der vorzeitigen Übernahme einer Leitungsfunktion. Auch eine vorherige erfolgreiche Teilnahme am ELV zum VL II kann zu einer Verkürzung beitragen.
- Von der Personalverwaltung wird eine Leistungseinschätzung der/des bisherigen Vorgesetzten eingeholt, aus der hervorgehen muss, dass der Bewerber/die Bewerberin für die Weiterqualifizierung geeignet ist. Dabei sollen insbesondere die Themen Leistung, Arbeitsweise, kollegiales Verhalten und Zukunftsperspektive beleuchtet werden.
- Erfolgreiches Durchlaufen eines hausinternen Auswahlverfahrens, das aus einem Vorstellungsgespräch und Übungen besteht. Dies dient der Feststellung, ob jemand den Anforderungen des gehobenen Verwaltungsdienstes gewachsen ist und über die nötigen Schlüsselqualifikationen verfügt.
- Bereitschaft, nach Abschluss der Qualifizierung in allen Bereichen des Landratsamtes tätig zu werden, insbesondere auch Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Die erste Unterrichtsveranstaltung findet voraussichtlich im März 2027 statt. Die Qualifizierung endet mit der Fachprüfung II im April 2029.
Die Bayer. Verwaltungsschule hat mitgeteilt, dass der ehemalige Beschäftigtenlehrgang II ab September 2026 in einer, auf Basis der Anforderungen moderner Verwaltung, überarbeiteten Form angeboten wird.
Der Verwaltungsrat der Bayer. Verwaltungsschule hat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 die neue Lehrgangs- und Prüfungssatzung für Verwaltungslehrgänge (LPSV) beschlossen. Dadurch hat sich auch die Bezeichnung der Weiterbildung auf „Verwaltungslehrgang II“ (ehemals Beschäftigtenlehrgang II) geändert.
Der Lehrgang wird noch konsequenter auf berufliche Handlungskompetenz und Praxisnähe sowie den Erwerb von Kompetenzen für eine digitale Verwaltung ausgerichtet.
Die Lehrgebiete Kommunikation und Führung sowie E-Government und Digitalisierung werden deutlich gestärkt und praxisnäher ausgerichtet.
Durch die Reduzierung von Überscheidungen mit Inhalten aus dem BL I bzw. VL I und der VfA-K entsteht mehr Zeit für praxisrelevante Inhalte sowie deren Anwendung und Vertiefung.
Ebenso wurde das Konzept der Leistungsnachweise und Prüfungen angepasst.
Die Anzahl der Leistungsnachweise wurde von 22 auf 12 reduziert und wird zukünftig in das Gesamtergebnis einbezogen.
Zudem verringert sich die Zahl der schriftlichen Prüfungen von sieben auf fünf Aufgaben mit jeweils vier Stunden Bearbeitungszeit.
Die fachpraktische Prüfung erfolgt künftig auf Basis einer individuellen, praxisnahen Projektarbeit, die ebenfalls in das Prüfungsergebnis einfließt.
Nähere Informationen können auch unter Verwaltungslehrgang II (VL II) eingesehen werden.
Die Kosten – und Gebühren der Bayer. Verwaltungsschule sowie anfallende Reisekosten werden von uns als Arbeitgeber übernommen. Die Fortbildung kann während der Dienstzeit absolviert werden, es erfolgt eine entsprechende Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts.
Es ist vorgesehen, für den Verwaltungslehrgang II (2027/29 I) zwei Teilnehmer/innen zuzulassen.
Bewerbungsschluss: 20.10.2026
Bei Rückfragen stehen Frau Sponsel (-6825) und Frau Wolf (-6181) gerne zur Verfügung.
Verwaltungslehrgang II Arbeitgeber: Landratsamt Nürnberger Land
Der Landkreis Nürnberger Land ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Ihnen eine abwechslungsreiche und krisensichere Position im Bereich Sozialdienst bietet. Mit einem kompetenten Team, tarifgerechter Vergütung, flexiblen Arbeitszeitmodellen und umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten fördern wir Ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Zudem profitieren Sie von einer modernen Arbeitsumgebung in zentraler Lage, die eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie zahlreiche Mitarbeiterbenefits wie Gesundheitsförderung und Kinderbetreuung in den Sommerferien umfasst.
Kontaktdaten:
Landratsamt Nürnberger Land Recruiting-Team