Selbstständige/r Berufsbetreuer/in (w/m/d) - Landkreis Ravensburg

Selbstständige/r Berufsbetreuer/in (w/m/d) - Landkreis Ravensburg

Ravensburg Vollzeit 42750 - 52250 € / Jahr (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Rechtliche Vertretung von Personen in herausfordernden Lebenslagen und Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen.
  • Unternehmen: Landkreis Ravensburg, ein Ort mit Gestaltungspotenzial und Zukunftsperspektiven.
  • Vorteile: Flexible Arbeitszeiten, selbstständige Tätigkeit und Vergütung nach Fallkonstellation.
  • Weitere Informationen: Registrierung bei der Betreuungsbehörde erforderlich, keine sozialversicherungspflichtige Anstellung.
  • Warum dieser Job: Gestalte das Leben anderer positiv und arbeite selbstständig in einem sinnvollen Beruf.
  • Qualifikationen: Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder Rechtswissenschaften und Empathie für Menschen in Not.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 42750 - 52250 € pro Jahr.

Selbstständige/r Berufsbetreuer/in im Landkreis Ravensburg (w/m/d) gesucht!

Bringen Sie Ihre Fähigkeiten in einem Beruf mit Zukunft und Gestaltungspotenzial ein.

Ihre Aufgaben als rechtliche/r Betreuer/in Rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nicht ausreichend besorgen können Sicherstellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Leistungsträgern und Behörden Unterstützung beispielsweise bei der Regelung der Finanzen, Organisation von pflegerischen Diensten, Einwilligung in ärztliche Maßnahmen etc.

Ihre

Qualifikation: Sie besitzen Verständnis für herausfordernde Lebenslagen und die Fähigkeit, Kontakte mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zielgerichtet, respektvoll und wertschätzend zu gestalten UND verfügen über in abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung ODER ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt ODER einen Sachkundenachweis nach § 8 Bt Reg V Unser Angebot Die Vergütung erfolgt in pauschalisierter Form je nach Fallkonstellation und wird im Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG) festgelegt.

Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. der Anlage zu dieser Vorschrift entnommen werden.

Gestaltungsspielraum und Flexibilität: Der zeitliche Umfang sowie die Anzahl der zu führenden Betreuungen ist nicht vorgegeben.

Vor Beginn der Tätigkeit ist die Registrierung nach § 23 ff.

Bt OG bei der Betreuungsbehörde (Stammbehörde) notwendig.

Der Erwerb des Sachkundenachweises kann im Registrierungsverfahren erfolgen.

Rechtliche Berufsbetreuer/innen üben ihre Tätigkeit selbstständig aus und müssen hierfür ein Gewerbe anmelden.

Es handelt sich somit nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Landratsamt Ravensburg.

Weitere Auskünfte zum Registrierungsverfahren und zu den Aufgaben einer rechtlichen Betreuer/in erhalten Sie gerne von Herrn Eck unter der Telefonnummer 0751/85-3327 oder per E-Mail: s. eck@rv. de. www. rv. de landkreis. ravensburg landkreis. ravensburg.

Selbstständige/r Berufsbetreuer/in (w/m/d) - Landkreis Ravensburg Arbeitgeber: Landratsamt Ravensburg

Der Landkreis Ravensburg ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Ihnen als Absolvent/-in des Bachelor of Arts - Public Management einen idealen Einstieg ins Berufsleben bietet. Mit einem modernen Arbeitsumfeld, vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten und einem attraktiven Fortbildungsprogramm fördern wir Ihre berufliche und persönliche Entfaltung. Genießen Sie flexible Arbeitszeitmodelle und zahlreiche Benefits in einer der größten und dynamischsten Verwaltungen der Region.

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Kontaktdaten:

Landratsamt Ravensburg Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Selbstständige/r Berufsbetreuer/in (w/m/d) - Landkreis Ravensburg mit Bravour zu bestehen

Rechtliche Vertretung
Verständnis für herausfordernde Lebenslagen
Kommunikationsfähigkeit
Respektvoller Umgang mit Menschen
Organisation von pflegerischen Diensten
Finanzmanagement
Einwilligung in ärztliche Maßnahmen