Als Anwältin eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen

Als Anwältin eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen

Gelsenkirchen Vollzeit 38000 - 55000 € / Jahr (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Leite eine Beratungsstelle und unterstütze Mitglieder bei Lohnsteuerfragen.
  • Unternehmen: Etablierter Lohnsteuerhilfeverein mit über 30 Jahren Erfahrung.
  • Vorteile: Flexible Arbeitszeiten, Schulungen und ein motivierendes Prämienprogramm.
  • Weitere Informationen: Wachstumschancen und Unterstützung beim Standortaufbau.
  • Warum dieser Job: Gestalte die steuerliche Zukunft von Mitgliedern und baue deine eigene Beratungsstelle auf.
  • Qualifikationen: Abschluss in einem kaufmännischen Beruf und Erfahrung im Steuerrecht erforderlich.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 38000 - 55000 € pro Jahr.

Anwältin mit eigener Beratungsstelle in der Lohnsteuerhilfe

Als Beratungsstellenleiterin begleiten Sie Mitglieder in den zulässigen Bereichen der Lohnsteuerhilfe.

Dazu gehören die jährliche Einkommensteuererklärung, der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Einsprüche gegen unzutreffende Steuerfestsetzungen, Kindergeldanträge, Anträge auf vermögenswirksame Leistungen sowie steuerliche Unterstützung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und anderen Einkünften, soweit diese Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins zulässig sind.

Besonders wertvoll sind Sie als Anwältin, Rechtsanwältin oder Fachanwältin für Steuerrecht, da Sie Sachverhalte strukturieren, rechtliche Risiken einordnen, Fristen im Blick behalten, Bescheide prüfen, Einsprüche vorbereiten und komplexe Zusammenhänge verständlich erklären können.

  • Ihre Aufgaben
  • Beratung von Mitgliedern in allen zulässigen Bereichen der Lohnsteuerhilfe.
  • Erstellung und Prüfung von Einkommensteuererklärungen.
  • Vorbereitung von Einsprüchen und Steuerbescheide.
  • Klärung von Fragen zu Lohnsteuerermäßigungen, Kindergeld, vermögenswirksamen Leistungen und anderen zulässigen Anträgen.
  • Unterstützung bei der Informationsbeschaffung und Unterlagenaufbereitung.
  • Ihr Profil – Qualifikationen
  • Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder gleichwertig.
  • Mindestens drei Jahre berufspraktische Tätigkeit im Steuerrecht mit mindestens 16 Wochenstunden.
  • Rechtsanwältin im Sinne des § 3 St Ber G (oder gleichwertige Qualifikation) erlaubt laut § 23 St Ber G die Leitung einer Beratungsstelle.
  • Reue und fehlende persönliche Unzuverlässigkeit.
  • Unsere Vorteile für Sie
  • Ein etabliertes Vereinsumfeld seit über 30 Jahren.
  • Klare Preisstruktur und einheitliche Beitragsordnung.
  • Versicherungsschutz und zentrale Verwaltung.
  • Freie Zeiteinteilung und flexible Organisation Ihrer Beratungsstelle.
  • Zugriff auf Steuerprogramme, Schulungen, Marketing‑ und Werbematerialien.
  • Unterstützung bei Standortaufbau, Öffentlichkeitsarbeit und Online-Präsenz.
  • Motivierendes Prämienprogramm „Mitglieder werben Mitglieder“.
  • Durchgängige EHR‑ und Verwaltungsprozesse.
  • Persönliche Arbeitsweise

Die Beratungsstellenleiterin vertritt den Verein vor Ort.

Sie sollte fachlich genau, diskret, verlässlich und vertrauensvoll sein.

Weiterentwickeln Ihrer Beratungsstelle, Teilnahme an Schulungen und aktive Werbemaßnahmen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum.

Erfahrungsbericht

Dr.

Katharina M. konnte nach einer Schulung und Betreuung im Verein eine stabile Mitgliederbasis aufbauen.

Ihr Fokus liegt auf langfristiger Begleitung und Vergabe von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Zulässigkeit.

  • Häufig gestellte Fragen
  • Kann ich als Anwältin eine Beratungsstelle leiten? – Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Muss ich Fachanwältin für Steuerrecht sein? – Nein, die Spezialisierung ist hilfreich, aber nicht zwingend.
  • Kann ich nebenberuflich starten? – Ja, solange die Betreuung der Mitglieder gewährleistet ist.
  • Welche Mitglieder betreut der Verein? – Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte innerhalb der Zulässigkeit.
  • Welches Schulungsangebot gibt es? – Zentrale Steuerschulungen, Marketing‑ und Selbstmanagement‑Seminare.
  • Wie komme ich mit dem Verein in Kontakt? – telefonisch oder per E‑Mail.
  • Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns an oder rufen Sie (0209) 9 30 77 – 27 an. Wir beraten Sie gerne.

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Als Anwältin eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen Arbeitgeber: Lohnsteuerhilfe

Der Lohnsteuerhilfeverein bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Buchhaltungs-Karriere in einem etablierten und unterstützenden Umfeld weiterzuentwickeln. Mit über 30 Jahren Erfahrung profitieren Sie von einem transparenten Vergütungsmodell, maßgeschneiderten Weiterbildungsangeboten und der Freiheit, Ihre Arbeitsweise selbst zu gestalten. Hier haben Sie die Chance, nicht nur Ihre fachlichen Fähigkeiten auszubauen, sondern auch aktiv zur Mitgliederbindung und -gewinnung beizutragen.

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Kontaktdaten:

Lohnsteuerhilfe Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Als Anwältin eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen mit Bravour zu bestehen

Beratungskompetenz
Einkommensteuererklärung erstellen
Einsprüche vorbereiten
Rechtskenntnisse im Steuerrecht
Fristenmanagement
Prüfung von Steuerbescheiden
Klärung von steuerlichen Fragen