Alle Arbeitgeber

Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Details

  • Anzahl der Mitarbeiter
    50-100
  • Unternehmenstyp
    Öffentlicher Dienst

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie ist eine führende Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich auf die interdisziplinäre Untersuchung von Rechtsgeschichte und Rechtstheorie spezialisiert hat.

Gegründet im Jahr 2002, verfolgt das Institut das Ziel, die Entwicklung des Rechts in verschiedenen historischen und kulturellen Kontexten zu erforschen und zu dokumentieren.

Die Forschungsaktivitäten des Instituts sind vielfältig und umfassen:

  • Rechtsgeschichtliche Analysen: Untersuchung der historischen Entwicklung von Rechtssystemen und deren Einfluss auf die moderne Rechtsordnung.
  • Rechtstheoretische Fragestellungen: Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen der Rechtsphilosophie und der Normativität des Rechts.
  • Interdisziplinäre Projekte: Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen wie Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft, um ein umfassenderes Verständnis des Rechts zu erlangen.

Das Institut fördert den wissenschaftlichen Austausch durch Konferenzen, Workshops und Publikationen, die sowohl national als auch international anerkannt sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern, die durch Stipendien und Forschungsprojekte unterstützt werden.

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft, einer der renommiertesten Forschungsorganisationen in Deutschland, die sich der Grundlagenforschung widmet.

Durch seine innovativen Ansätze und die enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern trägt das Institut zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaften bei und setzt Maßstäbe in der Forschung.

>