An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie mit der Kennzahl: 1016/24, voraussichtlich ab 3. Februar 2025 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 36 Wochenstunden mit einem:einer Ärzt:in in Facharztausbildung im Sonderfach „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ zu besetzen.
Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Fachärzt:innenausbildung integriert.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 5.910,– brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten an.
Das Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft ist befristet für die Dauer der Abwesenheit eines:einer Mitarbeiter:in voraussichtlich bis 30. November 2026 .
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürger:innen müssen gewährleistet sein.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Teilweise absolvierte Basisausbildung; laufendes PhD-Studium; Erfahrung in wissenschaftlichem Arbeiten, ausgewiesen durch Publikationen und Preisen; eingeworbene Drittmittel und Stipendien; Mitwirkung an Lehre.
Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 1016/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 17. Jänner 2025 an:
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom: von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
Medizinische Universität Wien HR Team