An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie mit der Kennzahl: 295/26, voraussichtlich ab 8. Juni 2026 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einem:einer Ärzt:in in Facharztausbildung im Sonderfach „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ zu besetzen. Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Fachärzt:innenausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 6.009,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen. Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an. Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zum Fachärzt:in (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren. Aufgaben und Tätigkeiten
Die Aufgaben richten sich nach den ärzte- und krankenanstaltenrechtlichen Vorschriften. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt in engem Kontakt mit wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Anstellungserfordernisse und gewünschte Qualifikationen
Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Sehr gute Deutschkenntnisse (C1). Abgeschlossene Basisausbildung. Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom Bewerber:in selbst zu tragen sind. Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
#J-18808-Ljbffr
Ärzt:in in Facharztausbildung im Sonderfach „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ in Wien Arbeitgeber: Medizinische Universität Wien
Die Medizinische Universität Wien ist ein hervorragender Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter:innen nicht nur ein sicheres und stabiles Arbeitsumfeld bietet, sondern auch zahlreiche Vorteile wie betriebliche Altersvorsorge, Mitarbeiter:innenrabatte und flexible Arbeitszeiten. Die Unternehmenskultur fördert Diversität und Inklusion, während interne Weiterbildungsangebote und Gesundheitsmaßnahmen die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen. Zudem sorgt die zentrale Lage der Universität für eine gute Erreichbarkeit und Mobilitätsförderung.
Kontaktdaten:
Medizinische Universität Wien Recruiting-Team