Im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein in Kiel ist zum nächst möglichen Termin die Stelle **einer Schulrätin / eines Schulrats (m/w/d)** im Schulamt des Kreises Herzogtum-Lauenburg auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. **Ihre Aufgaben** Eine Schulrätin bzw. ein Schulrat ist Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und nimmt die Aufgaben der unteren Schulaufsicht in den gesetzlich beschriebenen Bereichen der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht wahr. In diesem Rahmen soll er oder sie sich vor allem als Berater und Begleiter der Schulleitungen verstehen und sie bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützen, das Potenzial junger Menschen durch schulische Bildung zu erschließen und sie zu einem Schulabschluss zu führen, der ihrer Begabung, ihren Fähigkeiten und ihrer Neigung entspricht. Die Aufgabe einer Schulrätin bzw. eines Schulrates umfasst darüber hinaus eine effiziente Ressourcensteuerung insbesondere bei der Verteilung von Planstellen. Ferner soll die Schulrätin bzw. der Schulrat dazu beitragen, dass sich im Interesse einer kontinuierlichen Verbesserung schulischer Bildungsqualität eine enge fachlich-inhaltliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Schulaufsicht entwickelt. Zu den Aufgaben gehört es auch, eine gute Kooperation mit außerschulischen Partnern innerhalb der regionalen Bildungslandschaft zu pflegen und sie für die Unterstützung von Schulen zu gewinnen. **Das bringen Sie mit** Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Befähigung für die Laufbahn der Grund- und Hauptschullehrkraft, Grundschullehrkraft, Realschullehrkraft, Sekundarschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I oder Sonderschullehrkraft mit einer mindestens sechsjährigen Dienstzeit im schleswig-holsteinischen Landesdienst, mehrjährige (mindestens 2 Jahre), erfolgreiche Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretendes Schulleiter oder eine mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Tätigkeit in einer entsprechend herausgehobenen Position im Schulaufsichts- und Schulverwaltungsdienst. Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen: Die Kompetenzen Vertrauen zu schaffen, Feedback zu geben und anzunehmen, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern, Mitarbeitende zu fördern und unterstützen, zielgerichtet zu organisieren und koordinieren sowie analytisch zu denken. Zudem wäre wünschenswert: nachgewiesene schul- und dienstrechtliche Kenntnisse, Kenntnisse der organisatorischen Gegebenheiten in Schulen, nachgewiesene Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit mehreren Kooperationspartnern. **Wir bieten Ihnen** Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung des Amtes einer Schulrätin bzw. eines Schulrates zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Probe nach § 5 Landesbeamtengesetz. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis wird ein entsprechender Sonderdienstvertrag abgeschlossen. Darüber hinaus bieten wir: ein gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum, ein kollegiales Arbeitsklima, interne Fortbildungen, individuelle Personalentwicklung, ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL), eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten, 30 Tage Urlaub im Jahr, ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Kooperation mit Hansefit), eine gute Anbindung an den ÖPNV, Zuschuss für den ÖPNV (NAH.SH-Jobticket/Deutschlandticket). **Wir freuen uns auf Sie!** Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. **Jetzt bewerben!** Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum **13. Oktober 2026** an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat III 11, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form unter dem Stichwort „SR Kreis Herzogtum-Lauenburg“ an Bewerbung@bimi.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen auf der Internetseite des Ministeriums (www.schleswig-holstein.de/mbwfk) unter Service/Formulare/Datenschutz entnehmen. Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin Frau Belana Tuskowski (Belana .Tuskowski @bimi.landsh.de oder Tel. 0431/988-5922) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die stellvertretende Referatsleitung, Frau Barbara Weber (Barbara.Weber@bimi.landsh.de oder Telefon 0431-988/5791
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Ministerium für Bildung, Wisse nschaft und Kultur Recruiting-Team