Metzger / Schlachter (m/w/d) - In 3 Minuten erfolgreich bewerben

Metzger / Schlachter (m/w/d) - In 3 Minuten erfolgreich bewerben

Vollzeit 3000 - 3750 € / Monat (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
Morsch GmbH

Auf einen Blick

  • Aufgaben: Selbstständiges Arbeiten als Metzger oder Schlachter in einem dynamischen Team.
  • Unternehmen: EG Schlachthof, bekannt für übertarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen.
  • Vorteile: Flexible Arbeitszeiten, faire Bezahlung und ein freundliches Arbeitsumfeld.
  • Weitere Informationen: Vollzeit, Teilzeit oder Aushilfe – wir haben die passende Stelle für dich!
  • Warum dieser Job: Werde Teil eines engagierten Teams und bringe deine Fähigkeiten ein.
  • Qualifikationen: Führerschein B/BE erforderlich, Erfahrung in der Fleischverarbeitung von Vorteil.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 3000 - 3750 € pro Monat.

Wir suchen für sofort oder später.

METZGER/ SCHLACHTER M/W/D in Voll- oder Teilzeit oder Aushilfe.

Voraussetzung: Führerschein B/BE.

Wir bieten selbstständiges Arbeiten und übertarifliche Bezahlung.

EG SCHLACHTHOF.

Metzger / Schlachter (m/w/d) - In 3 Minuten erfolgreich bewerben Arbeitgeber: Morsch GmbH

Als Metzger/Schlachter (m/w/d) in unserem Unternehmen profitieren Sie von einer übertariflichen Bezahlung und der Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Unsere offene und kollegiale Arbeitskultur fördert den Austausch und die persönliche Entwicklung, während wir Ihnen flexible Arbeitszeiten bieten, die sich gut mit Ihrem Lebensstil vereinbaren lassen. Werden Sie Teil eines engagierten Teams, das Wert auf Qualität und Handwerk legt und genießen Sie die Vorteile eines stabilen Arbeitsplatzes in einem wachsenden Umfeld.

Morsch GmbH

Kontaktdaten:

Morsch GmbH Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Metzger / Schlachter (m/w/d) - In 3 Minuten erfolgreich bewerben mit Bravour zu bestehen

Führerschein B/BE
Selbstständiges Arbeiten
Kenntnisse in der Fleischverarbeitung
Hygienebewusstsein
Kundenorientierung
Teamfähigkeit
Zuverlässigkeit