Sachbearbeitung (m/w/d) im Team 3IN2 "Prävention, Kündigungsschutz, begleitende Hilfe"
Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sind mehrere nach
Besoldungsgruppe A 11 NBesG / Entgeltgruppe 10 TV-L
bewertete Dienstposten/Arbeitsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim bzw. Lüneburg.
Das Integrationsamt (IN) fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt von der Ausbildung bis hin zum Renteneintritt. Es berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze und gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber. Weiterhin entscheidet es unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ verfügen, die Sie durch den erfolgreichen Abschluss - Bachelorgrad oder Diplom (FH) - in einem Studiengang „Verwaltungswissenschaft“, „Allgemeine Verwaltung“, „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbar erworben haben und sich nicht mehr in der beamtenrechtlichen Probezeit befinden,
- die Verwaltungsprüfung I erfolgreich absolviert haben oder
über das erste / zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.
Ihre Aufgaben
Mit dem Dienstposten/Arbeitsplatz ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Beratung von Arbeitgebenden und schwerbehinderten Menschen über mögliche Lösungsstrategien und finanzielle Hilfemöglichkeiten beim Eintreten von Schwierigkeiten in Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Teilnahme an betrieblichen Gesprächsrunden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM); Beratung von Inklusionsteams
Kündigungsschutz (§§ 168 ff. SGB IX)
- Besteht ein Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate, bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Sie sind zuständig für die Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsschutzverfahren. Als neutrale Vermittlungsperson zwischen Arbeitgebenden und schwerbehinderten Menschen versuchen Sie, eine Einigung zu finden und zwischen den Parteien zu vermitteln. Dies geschieht unter anderem in Einigungsverhandlungen in den Betrieben und Dienststellen. Vom kleinen Familienbetrieb bis zum großen Konzern. Sie erhalten interessante Einblicke hinter die Kulissen der verschiedenen Branchen.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Sie beraten Arbeitgebende und schwerbehinderte Menschen und bewilligen Leistungen für diese in den Betrieben. Ob personelle Unterstützung, Lohnkostenzuschuss oder technische Ausstattung, Sie sorgen dafür, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen erhalten bleiben und Firmen gefördert werden, welche schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Ihr Anforderungsprofil
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens/Arbeitsplatzes von Vorteil:
Kenntnisse des SGB IX, der SchwbAV, des Arbeitsrechtes, des Betriebs- und Personal-vertretungsrechtes, des Kündigungsschutzrechtes, Kenntnisse des SGB III, SGB IV, SGB VI, SGB X und der angrenzenden Rechtsgebiete
Kenntnisse über die Auswirkung von Behinderungen auf das Leistungsprofil im Arbeitsleben
Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens/Arbeitsplatzes folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- Organisations-, Koordinations- und Planungsfähigkeiten
- Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement
- Konfliktfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz
- Teamfähigkeit
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, Kontaktfähigkeit
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- Flexibilität und Belastbarkeit
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
- selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
- Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
- Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Die Einarbeitung erfolgt nach dem Einarbeitungskonzept der FG IN und findet auch für die dislozierten Dienstposten/Arbeitsplätze des Standortes Lüneburg primär an den Standorten der Fachgruppe IN (Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg) statt. Darüber hinaus ist nach Rücksprache auch eine Einarbeitung in digitaler Form möglich.
Die Dienstposten/Arbeitsplätze
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Sachbearbeitung (m/w/d) im Team 3IN2 \"Prävention, Kündigungsschutz, begleitende Hilfe\" in Hildesheim Arbeitgeber: Niedersachsen
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