Oberlandesgericht Koblenz
Kurzübersicht
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Oberlandesgerichte, das Oberlandesgericht Koblenz und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Die mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts Koblenz sind bei den Amts- und Landgerichten, den Staatsanwaltschaften, der Landesjustizkasse Mainz, den Generalstaatsanwaltschaften und dem Oberlandesgericht tätig.
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Was machen wir?
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen die ihnen – auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) – übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Beamten. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.
Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.
Welche Stellen bieten wir an?
- Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt
- Duales Studium zum Diplom-Rechtspfleger bzw. zur Diplom-Rechtspflegerin
Diplom-Rechtspflegerinnen
Duales Studium: Lea Mann - Ausbildung: Hannah Stock