Das Oberlandesgericht Koblenz, das seine Arbeit ursprünglich mit zwei Zivilsenaten und einem Strafsenat begann, hat heute 16 Zivilsenate, darunter vier Senate für Familiensachen, sechs Strafsenate, einen Senat für Baulandsachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Notarsachen und einen Vergabesenat.
Etwa 68 Richterinnen und Richter sowie über 100 Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte gehören dem Oberlandesgericht Koblenz an. An den Gerichten seines Bezirks arbeiten rund 520 Richterinnen und Richter, 500 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 2.000 weitere Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte. Im Sozialdienst der Justiz des Bezirks sind über 80 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer tätig. 103 Notarinnen und Notare haben ihren Amtssitz im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Ca. 3.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind dort zugelassen.
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.
Gewünschte Qualifikationen
In Rheinland-Pfalz gibt es als Einstellungsbehörden für die Ausbildung zum Justizfachwirt (m/w/d) das Oberlandeslandesgericht Koblenz und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.
Für Ihre Entscheidung, bei welchem Oberlandesgericht Sie sich bewerben, sollten Sie berücksichtigen, in welchem Bezirk Sie die Praxisphase absolvieren und nach Ihrer Ausbildung arbeiten wollen.
Der Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz umfasst die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier; der Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken umfasst die Landgerichtsbezirke Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt
- als Bildungsvoraussetzung über
a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder
b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt und - Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben besitzt. Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.
Kontaktperson:
Hannah Stock
0261102656
ausbildung.olg@ko.jm.rlp.de