Das Oberlandesgericht Koblenz, das seine Arbeit ursprünglich mit zwei Zivilsenaten und einem Strafsenat begann, hat heute 16 Zivilsenate, darunter vier Senate für Familiensachen, sechs Strafsenate, einen Senat für Baulandsachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Notarsachen und einen Vergabesenat.
Etwa 68 Richterinnen und Richter sowie über 100 Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte gehören dem Oberlandesgericht Koblenz an. An den Gerichten seines Bezirks arbeiten rund 520 Richterinnen und Richter, 500 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 2.000 weitere Beamtinnen und Beamte sowie Justizbeschäftigte. Im Sozialdienst der Justiz des Bezirks sind über 80 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer tätig. 103 Notarinnen und Notare haben ihren Amtssitz im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Ca. 3.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind dort zugelassen.
Aufgabenbereiche
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Sie nehmen die ihnen – auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) – übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Beamten. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.
Gewünschte Qualifikationen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Dazu zählt u. a., dass die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen muss. Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
- die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
- das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.
Kontaktperson:
Oberlandesgericht Koblenz HR Team