Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit

Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit

Oldenburg Vollzeit 49500 - 60500 € / Jahr (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
Polizeidirektion Oldenburg Land Niedersachsen

Auf einen Blick

  • Aufgaben: Berate und unterstütze bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung in einem dynamischen Umfeld.
  • Unternehmen: Polizeidirektion Oldenburg, ein verantwortungsvoller Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.
  • Vorteile: 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersversorgung und flexible Arbeitszeiten für eine gute Work-Life-Balance.
  • Weitere Informationen: Engagiertes Team mit Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Sicherheit am Arbeitsplatz und mache einen echten Unterschied für deine Kollegen.
  • Qualifikationen: Abgeschlossene Ausbildung als Techniker/in oder Meister/in mit sicherheitstechnischer Fachkunde.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 49500 - 60500 € pro Jahr.

Im Dezernat 01 der Polizeidirektion Oldenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu besetzen. Auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz können - je nach Qualifikation - Aufgaben der Entgeltgruppe 9a oder Entgeltgruppe 9b TV-L übertragen werden.

Ihre zukünftigen Aufgaben

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie nimmt selbstständig und eigenverantwortlich die Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wahr.
  • Beratung der Behördenleitung und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei:
    • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
    • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln hinsichtlich Eignung, Zustand und Benutzung sowie der Kontrolle der Körperschutzmittel
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie sowie Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    • der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der polizeilichen Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme bzw. Einführung.
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und damit einhergehend:
    • die regelmäßige Begehung der polizeilichen Einrichtungen (einschl. der Durchführung von Messungen, z.B. Lärm, Temperatur) sowie das Erstellen von Mängelprotokollen und die Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung
    • die Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen einschl. der Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und das Vorschlagen von Maßnahmen zu ihrer künftigen Vermeidung; Führen der Unfallstatistik.
  • Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen.
  • Förderung des sicherheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten, u.a. durch die Belehrung über die mit der Arbeit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren.
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat darauf hinzuwirken, dass die Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden.

Ihr Anforderungsprofil

  • Bewerben können Sie sich, wenn Sie eine Ausbildung als staatlich geprüfte Technikerin bzw. als staatlich geprüfter Techniker erfolgreich abgeschlossen haben und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können.
  • Alternativ können sich auch Handwerksmeisterinnen und -meister, Industriemeisterinnen und -meister oder Meisterinnen und Meister mit Sonderausbildung bewerben, sofern diese ebenfalls eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können.
  • Neben dem erfolgreichen Abschluss einer der genannten Ausbildungen ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. § 7 ASiG i. V. m. § 4 der DGUV-Vorschrift 2, Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zwingend erforderlich.
  • Darüber hinaus werden umfassende Kenntnisse über die relevanten arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und das Arbeitssicherheitsgesetz ebenso erwartet wie ein sicherer Umgang mit der Handhabung der Anwendungssoftware MS-Office.
  • Praktische Erfahrungen in einer Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wünschenswert.
  • Eine bereits abgeschlossene Qualifikation als Brandschutzbeauftragte/r nach Maßgabe der vfdb-Richtlinie 12-09/01 wäre von Vorteil.
  • Abschließend sollten Sie ein ausgeprägtes dienstleistungsorientiertes Handeln verbunden mit einem situationsgerechten Auftreten ebenso wie ein hohes Maß an Selbständigkeit, Engagement, Einsatz- und Kooperationsbereitschaft sowie Organisationsgeschick und Kommunikationsfähigkeit mitbringen.
  • Die Bereitschaft, Schulungen, Seminare und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen bzw. an ihnen teilzunehmen, wird ebenfalls erwartet.
  • Für die Ausübung der Tätigkeit ist der Führerschein der Klasse B erforderlich.

Beruf + Privatleben

Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Polizei Niedersachsen im öffentlichen Dienst. Sie erhalten neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 9a zuzüglich einer monatlichen Entgeltgruppenzulage oder dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 9b TV-L zum Jahresende eine Sonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL). Zum 01.03.2027 steigen die Entgelte im Bereich des TV-L um 2,0 % und zum 01.01.2028 zusätzlich um weitere 1,0 %.

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr.

Es besteht ein gut ausgebautes betriebliches Gesundheitsmanagement, in dessen Rahmen verschiedene Gesundheitsangebote (Vorträge, Kurse etc.) aber auch die Teilnahme an verschiedenen Präventionssportangeboten im Rahmen der Arbeitszeit möglich ist.

Für nachhaltige und familienfreundliche Personalpolitik hat die niedersächsische Polizei das Dauerzertifikat zum „audit berufundfamilie“ erhalten. Sie setzt sich in diesem Zuge nachhaltig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und unterstützt individuelle und flexible Arbeitszeitregelungen bzw. -modelle.

Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit Arbeitgeber: Polizeidirektion Oldenburg Land Niedersachsen

Die Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg bietet Ihnen eine unbefristete Anstellung in einem engagierten Team, das sich für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen einsetzt. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einer betrieblichen Altersversorgung und einem umfassenden Gesundheitsmanagement schaffen wir ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, das Ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördert. Hier haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung von Personalprozessen mitzuwirken und sich in einem wichtigen Bereich der öffentlichen Sicherheit zu engagieren.

Polizeidirektion Oldenburg Land Niedersachsen

Kontaktdaten:

Polizeidirektion Oldenburg Land Niedersachsen Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit mit Bravour zu bestehen

Sicherheitstechnische Fachkunde
Kenntnisse der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften
Erfahrung in der Unfallverhütung
Beratungskompetenz
Ergonomie-Kenntnisse
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
MS-Office Kenntnisse