Justizsozialarbeiterin/ Justizsozialarbeiter als Opferhelferin/Opferhelfer (m/w/d)

Justizsozialarbeiterin/ Justizsozialarbeiter als Opferhelferin/Opferhelfer (m/w/d)

Hildesheim Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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**Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)** sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Justizsozialarbeiterin / einen Justizsozialarbeiter (m/w/d) (Entgeltgruppe S 15 TV-L) **für eine Tätigkeit als Opferhelferin oder Opferhelfer** in der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit einem Stellenanteil von 1,0 am Standort Hildesheim. Die Stelle ist zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet. Die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird angestrebt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist auch die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich. **Ihr Arbeitgeber** Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) ist eine Einrichtung der niedersächsischen Justiz und bildet ein kriminalpolitisch wichtiges Instrument der Strafrechtspflege. Im AJSD arbeiten rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an etwa 50 Standorten in Niedersachsen in den Aufgabenbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich. Die ausgeschriebene Stelle ist beim AJSD angesiedelt. Der Einsatz erfolgt jedoch zunächst ausschließlich im Rahmen einer befristeten Zuweisung in der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen am Standort Hildesheim. Perspektivisch besteht die Möglichkeit, entsprechend den dienstlichen Erfordernissen und persönlichen Voraussetzungen auch in anderen Aufgabenbereichen des AJSD tätig zu werden. **Ihr Einsatzbereich: Stiftung Opferhilfe Niedersachsen** Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unterhält Opferhilfebüros an zwölf Standorten in Niedersachsen. Ziel ist es, Opfern von Straftaten über gesetzliche Leistungen und die Angebote anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus materielle und psychosoziale Unterstützung anzubieten. Als Opferhelferin oder Opferhelfer beraten und begleiten Sie Betroffene von Straftaten. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem: psychosoziale Beratung und Begleitung von Klientinnen und Klienten, Begleitung von Opferzeuginnen und Opferzeugen zu Strafverhandlungen, Krisenintervention, Vermittlung weiterführender Hilfen, beispielsweise Traumaberatungen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen liegt im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung. Die Mitarbeit in diesem Bereich sowie die Teilnahme an den erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen zur Erlangung der Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter wird erwartet. Weitere Informationen über die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen finden Sie unter www.opferhilfe.niedersachsen.de. **Voraussetzungen** Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/-pädagogik mit Diplom- oder Bachelorabschluss und staatlicher Anerkennung Bereitschaft zur Durchführung von Sprechstunden und Außenterminen sowie zur Tätigkeit auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten Kenntnisse moderner Informations- und Kommunikationstechnik (Microsoft-Office-Paket) Keine Eintragung im Bundeszentralregister Bereitschaft zur Supervision und kollegialen Beratung Bereitschaft zur Teilnahme an mehrtägigen Fortbildungen (auch an Wochenenden) Führerschein der Klasse B Eigener Pkw **Wir erwarten** eine wertschätzende Grundhaltung sowie einen ressourcen- und lösungsorientierten Arbeitsstil systematisches und selbstständiges Arbeiten praktische Erfahrungen in der Sozialen Arbeit Teamfähigkeit Außerdem sollten Sie über ein sicheres Auftreten, Präsentationsfähigkeiten und Verhandlungsgeschick verfügen sowie Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten haben. Ihr Interesse an der Durchführung sozialer Gruppenarbeit – auch mit der Klientel der Straffälligenhilfe – rundet Ihr Profil ab. **Wir bieten** eine strukturierte Einarbeitung in alle Aufgabenfelder familienfreundliche Arbeitsbedingungen, z. B. durch Heimarbeit flexible Arbeitszeiten im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit Verbeamtungsmöglichkeiten bei Vorliegen der Laufbahnvoraussetzungen Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits in Ihrer Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. **Bewerbungen senden Sie bitte per E-Mail an:** Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg **AJSD-Poststelle@Justiz.Niedersachsen.de** Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Wetzel (0441 - 220 - 1412) gern zur Verfügung. Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen bewahrt aufgrund rechtlicher Vorschriften die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten auf. Mit der Bewerbung auf die Stellenausschreibung erklärt sich die Bewerberin bzw. der Bewerber damit einverstanden.
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