Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Budgetplanung/-überwachung
Abteilung 1 | Referat 12 | Arbeitsbereich Finanzen / Wirtschaftsverwaltung
Stuttgart | zum nächstmöglichen Zeitpunkt | unbefristet
Dienstposten bewertet nach A10-11 für den gehobenen Verwaltungsdienst. Alternativ ist eine Einstellung als Beschäftigte / Beschäftigter auf der Grundlage des TV-L möglich.
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS Pol) ist eine zentrale Dienst leistungs- und Service einrichtung für die Polizei Baden-Württemberg.
- Budgetplanung und Überwachung des IT-Budgets
- Erstellung von Finanzberichten des IT-Budgets
- Compliance und Rechnungsprüfung des IT-Budgets
- Reklamationsmanagement
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
oder
eine spezifische Ausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r) mit mehrjähriger Berufserfahrung
oder
in mehrjähriger Tätigkeit gewonnene gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen - Kenntnisse und Erfahrungen im Landeshaushaltsrecht
WÜNSCHENSWERTES
- SAP-Kenntnisse
- Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
- ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere Team- und Kooperationsfähigkeit
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Wöchentliche Arbeitszeit 41,0 bzw. 39,5 Std. | Flexibles Arbeiten 06:00 – 20:00 Uhr
- Gehaltszahlung bis Besoldungsgruppe A 11 1 bis Entgeltgruppe 10 2
BENEFITS
- Work-Life-Balance durch Verein barkeit von Familie & Beruf, mobiles & flexibles Arbeiten
- Sport- und Fitnessangebote, Betrieb liches Gesund heits management …
- Interessantes Arbeitsumfeld, Team work, wert schätzende Kommunikation
- Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen, Fort bildungen, innovative Projekt arbeit
- Gute öffentliche Anbindung, Förderung durch JobTicket & JobBike
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
JBRP1_DE
Kontaktperson:
Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei HR Team