Schulleiterin/Schulleiters (w/m/d)
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle einer/eines an der betreffenden Oberschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
- Befähigung für ein Lehramt oder
- Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.
- Abschluss der Qualifizierung gemäß
- 37 Abs. 2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder
- Fachschulabschluss mit der Bezeichnung „Lehrer für untere Klassen“ mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach,
- zweijährige Lehrtätigkeit,
- Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Von Vorteil sind:
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushälterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung,
- Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter oder als Referentin/Referent im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß
- 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen/Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Diese Personengruppe wird daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Schule und Bildung https://www.lasub.smk.sachsen.de .
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Schulleiterin/Schulleiter (w/m/d) Oberschule Werner Seelenbinder Bad Lausick Arbeitgeber: Sächsische Staatskanzlei
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