Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
- Befähigung für ein Lehramt oder
- Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.
- Abschluss der Qualifizierung gemäß
- 27 Abs. 2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder
- Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach,
- zweijährige Lehrtätigkeit,
- bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik,
- Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Von Vorteil sind:
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung,
- Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule,
- Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß
- 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten .
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Schulleiter (w/m/d) Hugo-Ament-Grundschule Lauter-Bernsbach Arbeitgeber: Sächsische Staatskanzlei
Die Sächsische Staatskanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem verantwortungsvollen und vielseitigen Arbeitsumfeld zu arbeiten, das sich durch eine offene und kollegiale Kultur auszeichnet. Mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einem betrieblichen Gesundheitsmanagement fördern wir aktiv Ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Zudem profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen wie 30 Tagen Urlaub, einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und einer modernen Arbeitsplatzausstattung in der schönen Stadt Dresden.