stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Turley-Oberschule Oelsnitz

stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Turley-Oberschule Oelsnitz

Vollzeit Vor Ort
S
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Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines

stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)

an der betreffenden Oberschule unbefristet zu besetzen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:

  • Befähigung für ein Lehramt oder
  • Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.
  • Abschluss der Qualifizierung gemäß
  • 37 Abs. 2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder
  • Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach,
  • zweijährige Lehrtätigkeit,
  • Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Von Vorteil sind:

  • überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
  • ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
  • umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß

  • 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten .

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stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Turley-Oberschule Oelsnitz Arbeitgeber: Sächsische Staatskanzlei

Die Sächsische Staatskanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem verantwortungsvollen und vielseitigen Arbeitsumfeld zu arbeiten, das sich durch eine offene und kollegiale Kultur auszeichnet. Mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einem betrieblichen Gesundheitsmanagement fördern wir aktiv Ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Zudem profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen wie 30 Tagen Urlaub, einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und einer modernen Arbeitsplatzausstattung in der schönen Stadt Dresden.

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Kontaktdaten:

Sächsische Staatskanzlei Recruiting-Team