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Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
- die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten,
- die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung des Förderschwerpunktes Lernen in der Schulart Förderschule und in der Inklusion, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne,
- die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und förderpädagogischen Arbeitsmaterialien,
- die Einbringung sonderpädagogischer Kompetenzen bei der Erstellung und Evaluation sowie Fortschreibung von Förderplänen für die Schüler,
- die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen,
- die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
- eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Förderschule im Freistaat Sachsen oder Abschluss der Qualifizierung gemäß
- 37 Absatz 2 Nummer 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 der Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung
- eine mehrjährige Tätigkeit als Lehrkraft an einer Förderschule im ausgeschriebenen Förderschwerpunkt.
- Die jeweils geforderte fachliche, berufliche oder sonderpädagogische Zuordnung muss durch den Qualifizierungsabschluss bzw. die Lehrbefähigung abgedeckt sein.
Wir erwarten:
- fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse zu Anspruch, Struktur und Organisation der sächsischen Förderschule,
- überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten in dem entsprechenden Förderschwerpunkt, in der jeweiligen Fachwissenschaft sowie in der Fachdidaktik und -methodik,
- ausgeprägtes Lehrplanverständnis,
- ausgeprägte Befähigung zur objektiven Einschätzung und Beschreibung von Fachkompetenz und Leistung anderer Lehrkräfte sowie zur Erstellung von Analysen und Konzepten zu fach- und förderspezifischen Angelegenheiten,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Beratung, Koordination und Kommunikation,
- Kooperation und souveränes Auftreten mit überdurchschnittlicher Belastbarkeit, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Innovationsfähigkeit.
#J-18808-Ljbffr
Fachberater (m/w/d) für den Förderschwerpunkt Lernen in der Schulart Förderschule - Standort Zwickau Arbeitgeber: Sächsische Staatskanzlei
Die Sächsische Staatskanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem verantwortungsvollen und vielseitigen Arbeitsumfeld zu arbeiten, das sich durch eine offene und kollegiale Kultur auszeichnet. Mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einem betrieblichen Gesundheitsmanagement fördern wir aktiv Ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Zudem profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen wie 30 Tagen Urlaub, einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und einer modernen Arbeitsplatzausstattung in der schönen Stadt Dresden.