Bewerben Sie sich bei einem der führenden Personaldienstleister in Hamburg! Bei Ludwig & Pählke erhalten Sie das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)"! Unser Kunde ist ein moderner Dienstleistungsverbund im Bereich Immobilien- und Facility Management und sucht einen Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit Referenz-Nr. 002-2024 Aufgaben, die Ihnen gefallen werden: - Eigenständige Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung eines definierten Mitarbeiterkreises - Ansprechpartnerfunktion in allen abrechnungs-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen - Allgemeine Personalsachbearbeitung wie Stammdatenpflege, Bescheinigungswesen, Meldewesen, etc. - Schnittstelle zu Krankenkassen, Finanzamt, Behörden, etc. - Unterstützung bei Projekten und Jahresabschlussarbeiten Vorteile, die wir bieten: - Das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)" - Unbefristeter Arbeitsvertrag - Übertarifliche Bezahlung plus Zulagen und Zuschläge - Langfristige berufliche Perspektive mit professioneller und intensiver Einarbeitung beim Kunden - Attraktive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Willkommensprämie\* - Sicherheiten durch Anwendung des GVP-Tarifvertrages Ihre Qualifikationen: - Kaufmännische Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement (m/w/d), Personaldienstleistungskaufmann (m/w/d) oder ein Studium im Personalbereich - Mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Personal sowie Lohn und Gehalt; Kenntnisse in der eigenständigen Erstellung der Lohnabrechnung zwingend vorausgesetzt - Erste Erfahrung in SAP HCM wünschenswert, gängige MS Office Kenntnisse (Word, Excel) - Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - Genauigkeit, Flexibilität, Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit Ihr Weg zu uns: Gerne können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@ludwig-paehlke.de oder per Post zusenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 040 - 23 68 75 00 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! \*Die Willkommensprämie in Höhe von 200€ brutto wird Ihnen nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigungsdauer mit der Lohnabrechnung ausgezahlt.