**Aufgabenbeschreibung – IT-Verantwortlicher** **Ziel der Stelle** \*\*1. Der IT-Verantwortliche stellt den sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur der Rehaklinik sicher.\*\* Er gewährleistet die Verfügbarkeit der für Patientenversorgung, Therapie, Verwaltung und Abrechnung erforderlichen IT-Systeme und koordiniert interne sowie externe IT-Dienstleister. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und den Schutz sensibler Gesundheits- und Patientendaten zu berücksichtigen. **2. IT-Infrastruktur und Systembetrieb** Zu den Aufgaben gehören insbesondere: ● Betreuung und Überwachung der IT-Infrastruktur der Klinik ● Betreuung von Servern, Arbeitsplätzen, Notebooks und mobilen Endgeräten ● Administration bzw. Koordination von Netzwerk, WLAN, Firewall und Internetzugängen ● Benutzer- und Berechtigungsverwaltung ● Einrichtung neuer Arbeitsplätze und Benutzer ● Installation und Aktualisierung von Hard- und Software ● Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Patch- und Update-Managements ● Überwachung von Speicherkapazitäten und Systemressourcen ● Betreuung von Druckern, Scannern und sonstiger IT-Peripherie ● Verwaltung von Softwarelizenzen und IT-Inventar **3. Klinische und administrative Systeme** Der IT-Verantwortliche stellt gemeinsam mit den jeweiligen Fachbereichen und externen Anbietern die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Systeme sicher, insbesondere: ● Krankenhaus-/Klinikinformationssystem ● Patientenverwaltung ● medizinische Dokumentation ● Therapieplanung und Terminsteuerung ● Leistungserfassung ● Entlassungs- und Berichtswesen ● Abrechnungsprogramme ● Schnittstellen zu Kostenträgern und externen Partnern ● Personal-, Dienstplan- und Zeiterfassungssysteme ● Finanzbuchhaltung (DATEV) und Verwaltungssoftware ● E-Mail-, Office- und Kommunikationssysteme **4. Datenschutz und Informationssicherheit In Zusammenarbeit mit Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragtem und gegebenenfalls externen IT-Sicherheitsdienstleistern**: ● Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen ● Sicherstellung angemessener Zugriffs- und Berechtigungskonzepte ● regelmäßige Überprüfung von Benutzerrechten ● Schutz vor Schadsoftware, Phishing und unberechtigten Zugriffen ● Überwachung und Pflege der Sicherheitssoftware ● Unterstützung bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen ● Dokumentation relevanter IT-Systeme und Sicherheitsmaßnahmen ● Mitwirkung bei Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten ● Sensibilisierung der Mitarbeiter für Informationssicherheit und Datenschutz Die Funktion des IT-Verantwortlichen ist dabei von der gesetzlich bzw. organisatorisch vorgesehenen Funktion des Datenschutzbeauftragten zu unterscheiden. **5. Datensicherung und Notfallmanagement** Der IT-Verantwortliche sorgt dafür, dass für kritische IT-Systeme geeignete Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren vorhanden sind. Hierzu gehören: ● Überwachung der regelmäßigen Datensicherung ● Kontrolle und Dokumentation der Backup-Systeme ● regelmäßige Überprüfung der Wiederherstellbarkeit von Daten ● Mitwirkung bei IT-Notfall- und Wiederanlaufkonzepten ● Festlegung bzw. Dokumentation kritischer Systeme und Prioritäten ● Vorbereitung von Maßnahmen bei Server-, Netzwerk- oder Internetausfällen ● Mitwirkung an Ausfallkonzepten für klinisch relevante Anwendungen ● Dokumentation und Nachbearbeitung erheblicher IT-Störungen und Sicherheitsvorfälle **6. IT-Support für Mitarbeiter** ● zentrale Anlaufstelle bei IT-Problemen ● Annahme, Bewertung und Priorisierung von Störungen ● Behebung einfacher und mittlerer Störungen ● Weitergabe komplexer Probleme an externe Dienstleister ● Unterstützung der Mitarbeiter bei Hard- und Softwareproblemen ● Einweisung neuer Mitarbeiter in die verwendeten IT-Systeme ● Erstellung einfacher Anwenderinformationen und Arbeitsanweisungen Störungen, die die Patientenversorgung oder den Klinikbetrieb wesentlich beeinträchtigen, sind mit höchster Priorität zu bearbeiten bzw. unverzüglich an die zuständigen Stellen zu eskalieren. **7. Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern** Soweit Leistungen ausgelagert sind: ● zentrale Koordination der externen IT-Firmen ● Beauftragung im Rahmen der festgelegten Kompetenzen ● Überwachung der vereinbarten Leistungen ● Koordination von Wartungen und Systemänderungen ● Kontrolle und Dokumentation von Störungen ● Prüfung von Angeboten in technischer Hinsicht ● Unterstützung der Geschäftsführung bei der Auswahl von Hard- und Software ● Überwachung von Wartungs-, Lizenz- und Serviceverträgen **8. IT-Beschaffung und Wirtschaftlichkeit** Der IT-Verantwortliche plant notwendige Ersatz- und Neubeschaffungen und unterbreitet der Geschäftsführung entsprechende Vorschläge. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: ● medizinische und betriebliche Notwendigkeit ● Informationssicherheit ● Datenschutz ● Kompatibilität mit vorhandenen Systemen ● Folgekosten ● Wartungsaufwand ● Lizenzkosten ● Lebensdauer und Ersatzbeschaffungszyklen Größere Investitionen und Vertragsabschlüsse erfolgen nach Freigabe durch die Geschäftsführung. **9. Dokumentationspflichten** Der IT-Verantwortliche führt eine nachvollziehbare IT-Dokumentation, insbesondere über: ● vorhandene Hard- und Software ● Server und Netzwerkinfrastruktur ● eingesetzte Anwendungen ● Benutzer- und Berechtigungskonzepte ● Lizenzen ● Wartungs- und Dienstleistungsverträge ● Backup-Strukturen ● wesentliche IT-Störungen ● sicherheitsrelevante Vorfälle ● Änderungen an kritischen Systemen ● Notfall- und Wiederanlaufverfahren **10. Organisation und Verantwortungsabgrenzung** Der IT-Verantwortliche berichtet unmittelbar an die Geschäftsführung bzw. an die von ihr bestimmte Leitung. Grundlegende Veränderungen der IT-Infrastruktur, größere Beschaffungen, neue Verträge sowie wesentliche Änderungen sicherheitsrelevanter Systeme erfolgen in Abstimmung mit bzw. nach Freigabe durch die Geschäftsführung. Bei schwerwiegenden IT-Störungen, Verdacht auf Cyberangriffe, Verlust oder möglichen Abfluss von Patientendaten sowie sonstigen erheblichen Sicherheitsvorfällen ist die Geschäftsführung unverzüglich zu informieren. Datenschutzrechtlich relevante Sachverhalte sind zusätzlich entsprechend den festgelegten Melde- und Eskalationswegen an den Datenschutzbeauftragten weiterzugeben. **11. Besondere Anforderungen einer Rehaklinik** Da die IT unmittelbar für medizinische Versorgung, Therapieplanung, Dokumentation und Abrechnung benötigt wird, besitzt die Betriebssicherheit klinisch relevanter Systeme besondere Priorität. Der IT-Verantwortliche hat deshalb bei seiner Tätigkeit insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: Patientensicherheit – Datenschutz – Informationssicherheit – Verfügbarkeit – Wirtschaftlichkeit. Ziel ist eine IT-Struktur, die den medizinischen und therapeutischen Betrieb zuverlässig unterstützt, ohne unnötige technische oder wirtschaftliche Komplexität zu erzeugen.
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St. Georg Vorsorge- und Reha-Klinken & Co. KG Recruiting-Team