Auf einen Blick
- Aufgaben: Ausbildung zum Verwaltungswirt/in an einem Arbeits- oder Sozialgericht mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben.
- Arbeitgeber: Öffentlicher Dienst mit stabilen und sicheren Arbeitsbedingungen.
- Mitarbeitervorteile: Strukturierte Ausbildung, theoretische Lehrgänge, praktische Erfahrungen.
- Warum dieser Job: Bietet eine fundierte Einarbeitung in das Sozial- und Arbeitsrecht und direkte Zusammenarbeit mit der Justiz.
- Gewünschte Qualifikationen: Zweijähriger Vorbereitungsdienst, Eignungstests und Interviews erforderlich.
- Andere Informationen: Bewerbungsfrist bis Mai, Einstellungstests im Juli.
Berufsausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in an einem Arbeitsgericht oder einem Sozialgericht
BERUFSPROFIL
Als Urkundsbeamtin bzw. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle eines Arbeits- oder Sozialgerichts ist Ihr Aufgabengebiet geprägt von der Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern. Zu Ihren Aufgaben gehören der Vollzug richterlicher Anordnungen, die Bearbeitung des Posteingangs, die Pflege der Stammdaten, die Ladungen zu Sitzungen, die Abwicklung des Schriftverkehrs, der Protokolldienst sowie die Feststellung von Gebühren und Entschädigungen. Als Bearbeiter in bzw. Bearbeiter in der Gerichtsverwaltung übernehmen Sie vielfältige Aufgaben in der Personal – und Hausverwaltung.
AUSBILDUNG
Ihre Ausbildung erhalten Sie in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst als Regierungssekretäranwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die praktische Ausbildung von ca. 15 Monaten bei den Ausbildungsgerichten (Sozialgericht, Arbeitsgericht) wird ergänzt durch eine fachtheoretische Ausbildung von insgesamt ca. 9 Monaten in Lehrgängen. Diese finden an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht, Prozess- und Verfahrensrecht, aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.500 Euro brutto monatlich. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung betragen die Einstiegsbezüge ca. 3.000 Euro brutto monatlich.
BEWERBUNG
Das Bewerbungsverfahren erfolgt zweistufig:
1) Zunächst ist ein schriftlicher Einstellungstest über den Bayerischen Landespersonalausschuss abzulegen. Der Test findet jedes Jahr Anfang Juli statt, die Anmeldung ist bis etwa im Mai vor dem Testtermin möglich unter: https://www.lpa.bayern.de/ssl/infom.htm
2) Nach erfolgreicher Testteilnahme findet ein strukturiertes Einstellungsinterview bei einer einstellenden Behörde oder einem einstellenden Gericht im Geschäftsbereich statt.
WEITERE INFORMATIONEN
https://www.machtvollsinn.bayern.de/
https://asov.bayern.de/ausbildung/sozialverwaltung/
Standorte
Ausbildung: Verwaltungswirt/in am Arbeitsgericht oder Sozialgericht Arbeitgeber: Staatliche Sozialverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Kontaktperson:
Staatliche Sozialverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit HR Team