Duales Studium: Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales oder einem Sozialgericht
Duales Studium: Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales oder einem Sozialgericht

Duales Studium: Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales oder einem Sozialgericht

Augsburg +6 Duales Studium 1600 € / Monat Kein Home Office möglich
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Staatliche Sozialverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Duales Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (m/w/d) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und den Sozialgerichten

 

BERUFSPROFIL

Beim ZBFS bearbeiten Sie Anträge auf Leistungen wie Familien- und Elterngeld oder auf Entschädigungen für Gewalt- oder Kriegsopfer. Sie beschäftigen sich mit der Feststellung einer Behinderung oder unterstützen Menschen rund um das Thema Schwerbehinderung im Berufsleben. Ihre Kernaufgaben sind die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und die Bearbeitung von umfangreicheren oder komplexeren Anliegen vom Antragseingang bis zur Entscheidung. Je nach Interesse und Potential ist auch die Übernahme von Führungsaufgaben möglich.

 

Beim Sozialgericht zählen die Festsetzung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, der Vollzug der Prozesskostenhilfe, die Abrechnung von komplexeren Gutachtervergütungen und Entschädigungsanträgen oder die Entgegennahme von Anträgen rechtssuchender Bürger in der Rechtsantragsstelle zu Ihren Aufgaben. Als Leitung eines Teams von mehreren Urkundsbeamten und Tarifbeschäftigten übernehmen Sie frühzeitig Führungsverantwortung. Sie können aber auch als Sachbearbeitung in der Gerichtsverwaltung vielfältige Aufgaben im Bereich der Personal- und Hausverwaltung übernehmen.

 

DUALES STUDIUM

Ihre Ausbildung erhalten Sie in Form eines dreijährigen dualen Hochschulstudiums als Regierungsinspektoranwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Das Fachstudium von insgesamt 19 Monaten Dauer findet am Fachbereich Sozialverwaltung (Wasserburg/Inn) der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern statt. Das berufspraktische Studium dauert 17 Monate und wird in der Regel an der Einstellungsbehörde durchgeführt.

Studienschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht, aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre einschließlich zeitgemäßer Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Die Vorlesungen werden ergänzt durch eine Vielzahl von Übungen, Seminaren und Klausuren.

Während des Studiums erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.600 Euro brutto monatlich. Nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums betragen die Einstiegsbezüge ca. 3.300 Euro brutto monatlich.

 

BEWERBUNG

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zweistufig:

1) Zunächst ist ein schriftlicher Einstellungstest über den Bayerischen Landespersonalausschuss abzulegen. Der Test findet jedes Jahr Anfang Oktober statt, die Anmeldung ist bis etwa im Juli vor dem Testtermin möglich unter: https://www.lpa.bayern.de/ssl/bags.htm

2) Nach erfolgreicher Testteilnahme findet ein strukturiertes Einstellungsinterview bei einer einstellenden Behörde oder einem einstellenden Gericht im Geschäftsbereich statt.

 

WEITERE INFORMATIONEN

https://www.machtvollsinn.bayern.de/

https://www.fhvr-rpfl.bayern.de/soz/studium/index.html

https://www.lpa.bayern.de/studium/termine/uebersicht/

https://www.asov.bayern.de/auswahlverfahren/3-qe/

Standorte

Augsburg Bayreuth Regensburg München Würzburg Nürnberg Landshut
Staatliche Sozialverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Kontaktperson:

Staatliche Sozialverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit HR Team

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Standort: Augsburg
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