Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister (m/w/d) – Start: 01.10.2024*
Art:
Ausbildung
Bewerbungsfrist:
20.02.2024
Beginn:
ab dem 01.10.2024
Ort:
Hilden
Entgeltgruppe:
Anwärterbesoldung
Stellenbeschreibung:
Helfen, wo’s brennt:
- Sie haben eine handwerkliche Ausbildung oder die Ausbildung zur / zum Notfallsanitäter/in erfolgreich abgeschlossen?
- Sie unterstützen gerne Menschen in Not und arbeiten gerne im Team zusammen?
- Sie sind körperlich fit und belastbar und haben eine schnelle Auffassungsgabe?
Dann bewerben Sie sich für eine Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister ab dem 01.10.2024 !
Neben den vielfältigen Einsätzen im abwehrenden Brandschutz, dem Bereich der technischen Hilfeleistung und dem Rettungsdienst gehören die Wartung, Prüfung, Pflege und Instandhaltung der Geräte und Fahrzeuge sowie Ausbildung und Sport zum Dienstalltag.
Die Arbeit bei der Feuerwehr bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit mit besonderen Herausforderungen. Die Grundausbildung findet an der Feuerwehrschule in Mettmann statt. Das anschließende Wachpraktikum erfolgt bei der Feuerwache Hilden.
Die Ausbildung beginnt am 01.10.2024, dauert 18 Monate und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Anwärterbesoldung beträgt aktuell ca. 1.350 Euro/Monat (brutto). Zudem erhalten Sie einen Sonderzuschlag von ca. 1.215 Euro/Monat (brutto); hier muss noch eine gesetzliche Regelung, die zurzeit nur bis zum 31.12.2024 gilt, verlängert werden. Es fallen geringe Steuern an; von den Sozialversicherungsbeiträgen sind Beamtinnen und Beamte befreit.
Ihre Voraussetzungen:
Abschluss:
- mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- erfolgreicher Abschluss einer Gesellenprüfung in einem geeigneten Handwerk oder eine abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter
weitere Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (früher 3)
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gem. § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber/innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Wünschenswert ist zudem der
- Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C1 oder C und die
- Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisation
Besonderheiten:
Das Auswahlverfahren beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und startet mit einem digitalen Eignungstest. Geeignete Bewerber/innen werden im Anschluss zu einem Sporttest (Anfang Mai 2024) und nach dem Bestehen des Sporttests zu einem persönlichen Gespräch (Mitte Mai 2024) eingeladen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird durch ein amtsärztliches Gutachten Ihre gesundheitliche Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst geprüft. Ihre Straffreiheit weisen Sie nach Aufforderung durch ein Führungszeugnis nach.
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung.
Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 20.02.2024!
Jetzt bewerben!
Nähere Informationen:
Sie haben noch Fragen zu der Ausbildung und den Einstellungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Ausbilderin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Eschenfelder unter Telefonnummer 02103/721167 bzw. der E-Mail-Adresse bewerbung@hilden.de.
Kontaktperson:
Stadt Hilden HR Team
bewerbung@hilden.de