Als Lebensmittelkontrolleur*in sorgen Sie dafür, dass Lebensmittel und ausgewählte Verbraucherprodukte sicher sind – und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie führen Kontrollen in Gaststätten, im Einzelhandel sowie in lebensmittelproduzierenden Betrieben durch, prüfen die Einhaltung von Hygienestandards und entnehmen Proben, die anschließend mit modernen chemischen und mikrobiologischen Verfahren untersucht werden.
Die Ausbildung dauert 24 Monate und verbindet Praxis und Theorie optimal. Der theoretische Unterricht findet als Blockunterricht an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf statt. Den Abschluss bildet eine Prüfung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW).
Aufgabenbereiche
- Wir zeigen Ihnen, wie Sie Betriebskontrollen und Probenahmen im Lebensmittelhandwerk, im Lebensmittelhandel und in der Lebensmittelindustrie ordnungsgemäß und sicher durchführen.
- Sie erwerben Kenntnisse im Fach- und Verwaltungsrecht.
- Sie beschäftigen sich mit Warenkunde zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen.
- Sie absolvieren Praktika beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt sowie bei weiteren Behörden und sammeln so wertvolle, praktische Erfahrungen.
- Sie lernen die Grundzüge des Qualitätsmanagements kennen.
Gewünschte Qualifikationen
- Sie haben einen Berufsabschluss in einem Lebensmittelberuf mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder sind Techniker*in mit staatlicher Prüfung oder
- Sie können eine mindestens 3-jährige Beschäftigung in der amtlichen Lebensmittelkontrolle, in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt oder der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der allgemeinen Verwaltung nachweisen oder
- Sie verfügen über einen Fachhochschulabschluss in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt.
- Sie haben den Führerschein der Klasse B.
- Sie haben ein freundliches und sicheres Auftreten.
- Sie kommunizieren klar und empathisch und verfügen über Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.
- Sie sind belastbar und arbeiten eigenverantwortlich.
- Sie sind flexibel und bei Bedarf dazu bereit, für Kontrollen z.B. in Gaststätten oder auf Jahrmärkten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten zu arbeiten.
Warum dieser Job
- Wir bieten Ihnen eine transparente tarifliche Bezahlung mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von 3.440,25 € brutto (Entgeltgruppe E 6, Stufe 2 TVöD, Stand 01.05.2026).
- Während Ihrer gesamten Ausbildungszeit werden Sie individuell von erfahrenen Mitarbeitenden begleitet.
- Sie profitieren von unserem breiten Angebot an Fortbildungen für Nachwuchskräfte.
Kontaktperson:
Anna Kresing
Ausbildungsleitung
02514921276
Ausbildung@stadt-muenster.de