Umfang: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Vergütung: bis EG 6 TVöD
Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitten im Herzen der Ortenau gelegen, ist die GRIMMELSHAUSENSTADT RENCHEN Heimat für über 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner und versteht sich als moderne Dienstleistungsbehörde.
Bauhofmitarbeiter (m/w/d) - Bereich Hoch- und Tiefbau
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführen von allgemeinen Bauhofarbeiten im Bereich Hoch- und Tiefbau
- Instandhaltung, Reparatur und Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
- Ausführung von Pflaster-, Erd-, und Betonarbeiten
- Reparatur und Instandhaltungsarbeiten an Spielplätzen und anderen öffentlichen Anlagen
- Bedienung, Pflege und Wartung von Baugeräten, Maschinen und Fahrzeugen
- Verkehrsabsicherung von Baustellen und öffentlichen Veranstaltungen, wie Märkte, etc.
- Unterstützung bei Winterdienst und Rufbereitschaft (je nach Einsatzplanung)
- Mitarbeit bei sonstigen Aufgaben des kommunalen Bauhofes
Unsere Anforderungen an Sie:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bauhandwerk, z. B. als Straßenbauer, Tiefbaufacharbeiter, Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer oder eine vergleichbare Qualifikation (m/w/d)
- Idealerweise Berufserfahrung im Hoch- und Tiefbau
- Handwerkliches Geschick sowie technisches Verständnis
- Selbstständige, verantwortungsbewusste und teamorientierte Arbeitsweise
- Körperliche Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
- Führerschein der Klasse B, Klasse BE
- Bereitschaft zur Teilnahme am Winterdienst sowie an Einsätzen außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Wir bieten Ihnen:
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team
- Eine unbefristete Stelle in Vollzeit
- Vergütung nach TVÖD mit den üblichen Sozialleistungen
- Flexible Arbeitszeiten und attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Steuerfreie Arbeitgebergutscheine bis 200 € pro Jahr und e-Bike-leasing (Entgeltumwandlung)
- Leistungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen ist eine leistungsgerechte Bezahlung bis EG 6 TVöD möglich.
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